Mi. Mai 1st, 2024

Ein Dokument

Die Volkswagen AG ist im zweiten Diesel-Abgasskandal um den Motor EA288 erneut verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Naumburg sah die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach §826 BGB durch VW als erwiesen an (Az. 8 U 68/20). Der Senat ließ mit dem Urteil vom 9. April 2021 keine Revision zu. Zuvor hatte bereits das OLG Köln VW am 19. Februar 2021 verurteilt – allerdings ein Versäumnisurteil, weil die VW-Anwälte nicht vor Gericht erschienen waren (Az. 19 U 151/20). Mit diesen VW-Pleiten steigen nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Erfolgsaussichten für Verbraucher vor Gericht enorm. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal und rät von Dieselgate 2.0 betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenfreien Online-Check. Die beiden Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

OLG wertet Abschalteinrichtung im EA288 als unzulässig

Im vorliegenden Verfahren war ein Golf VII 2.0 TDI streitgegenständlich. Der VW-Motor EA288 besitzt die Abgasnorm Euro 6. Das Fahrzeug war im Oktober 2017 gebraucht erworben worden. Für das Fahrzeug gab es keinen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes. Der Kläger vertrat die Ansicht, dass wie beim EA189, der den Dieselskandal 2015 ausgelöst hatte, auch in dem Nachfolgemotor EA288 eine illegale Abschalteinrichtung installiert und genutzt wird. Das Oberlandesgericht Naumburg sieht im Motor mit der sogenannten Fahrkurvenerkennung eine Zykluserkennung verbaut. Die Fahrkurve erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand oder im normalen Straßenverkehr befindet. VW, so das Gericht, könne sich auch nicht darauf berufen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt keine unzulässige Abschalteinrichtung gefunden habe. Das Gericht geht davon aus, dass VW „unter Vorlage entsprechender eigener Messergebnisse an das KBA herangetreten ist, diesem versichert hat, dass infolge fehlender Grenzwertkausalität keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und dass KBA diesen Standpunkt übernommen hat“. Das Gericht äußerte sich weiter abschätzig über die Behörde. Das KBA habe sich „der von der Beklagten nach Offenlegung der im EA288 verbauten Abschalteinrichtung hierzu vertretenen und in jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrenden Rechtsauffassung angeschlossen“. Das OLG Naumburg verurteilt die Volkswagen AG daher zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 20.885,71 Euro. Im Gegenzug muss der Kläger das Fahrzeug übergeben. Der Kläger musste sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht setzte die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs auf 250.000 Kilometer fest.

Auch am OLG Düsseldorf steht VW kurz vor einer Verurteilung. Anfang 2021 hatte der Konzern im Wirtschaftsmagazin Capital beteuert, dass mit dem Motor EA288 alles in Ordnung sei. Doch auch das Düsseldorfer Gericht ist skeptisch. In einem Beschluss vom 16. Februar 2021 (Az. I-23 U 159/20) stellte der 23. Zivilsenat fest: Eine Haftung von VW könnte sich nach § 826 BGB ergeben. Grund dafür ist eine interne „Applikationsrichtline“ von VW für den EA288. Diese Richtlinie belegt aus Sicht der Kläger eine Zykluserkennung und eine Manipulation der Abgasreinigung auf dem Prüfstand. VW muss sich jetzt zu den internen Dokumente äußern. Mittlerweile hat bereits in der ersten Instanz eine Flut von Verurteilungen zum EA288 eingesetzt.

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Pressemitteilung teilen:

Schreibe einen Kommentar