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escooter.blog, 23. Januar 2019 – Dieses Jahr wird das Jahr der E-Scooter. Noch im ersten Quartal 2019 soll endlich eine neue E-Scooter-Verordnung in Kraft treten. Dieser Schritt ist mehr als überfällig. Während Elektro-Tretroller, E-Boards und Hoverboards in Nachbarländern schon riesige Erfolge feiern, waren sie in Deutschland auf öffentlichen Wegen bislang noch nicht zugelassen. Das neue E-Scooter-Gesetz wird damit endlich auch hierzulande den E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen zum Durchbruch verhelfen.

Lesen Sie hier, welche E-Fahrzeuge von der E-Scooter Verordnung betroffen sind: https://escooter.blog/2019/01/19/elektrokleinstfahrzeuge-frei-die-neue-fahrzeugklasse-stellt-sich-vor/

Freie Fahrt für E-Scooter ab 2019

Das E-Scooter Gesetz kommt, soviel ist sicher. Genau genommen handelt es sich dabei um eine Verordnung. Die offizielle Bezeichnung lautet: Elektrokleinstfahrzeuge Verordnung (eKFV). Ein Entwurf ist bereits fertig. Wenn alles glatt läuft, tritt die Verordnung noch im 1. Quartal 2019 in Kraft.
Das neue E-Scooter Gesetz schließt eine wichtige Lücke. Bislang durften in Deutschland auf öffentlichen Wegen nur E Fahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h oder 20 km/h fahren. Ab 20 km/h fielen die Fahrzeuge bereits unter den Führerschein Klasse M – besser bekannt als Mofa-Führerschein.

E Scooter Zulassung – für wen gilt das neue Gesetz?

E-Fahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 6 km/h und weniger als 20 km/h waren bislang auf öffentlichen Wegen nicht zugelassen. Das ändert sich nun – zumindest für E-Scooter. Das Gesetz unterscheidet nämlich zwei Klassen von E Fahrzeugen:

1.Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange: E-Scooter, E Roller, E-Kickboards
2.Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange: E-Skateboards, Hoverboards, Mono Wheels

Diese Seite bietet eine gute Übersicht, wie die Fahrzeuge genau definiert sind und welche Regeln gelten: https://escooter.blog/2019/01/11/e-scooter-gesetz-2019-und-e-board-ausnahmegenehmigung-wie-wird-die-elektroroller-verordnung-und-zulassung-konkret-aussehen/

Das neue E-Scooter-Gesetz 2019 gibt vorerst nur E Scootern freie Fahrt. E-Skateboards und andere E-Fahrzeuge ohne Halte- oder Lenkstange schließt die Verordnung nicht ein. Für diese Fahrzeuge möchte Verkehrsminister Scheuer schnellstmöglich eine Ausnahmeregelung schaffen. Sie soll noch im ersten Halbjahr 2019 in Kraft treten.

E-Scooter Gesetz längst überfällig

Das neue E-Scooter Gesetz ist schon lange überfällig. In Nachbarländern wie der Schweiz und Österreich sind E-Scooter und E-Skateboards schon lange zugelassen. Die kleinen Elektroflitzer feiern dort bereits große Erfolge. In vielen Städten haben sich bereits Sharing-Anbieter ähnlich wie für Mietfahrräder etabliert. Mit der neuen Verordnung werden die E-Scooter in Deutschland endlich ähnliche Erfolge feiern.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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