Fr. Mai 3rd, 2024

Die im Dezember 2019 umstrittenen und zu zahlreichen Diskussionen führenden Urteile des LG Stade sowie des OLG Celle wegen Prospekthaftung gegen TB Treuhand wurden von BGH höchstrichterlich aufgehoben und somit widerlegt. Gemeinhin lässt sich dies wohl als Freispruch von jeder Schuld bezeichnen und entlastet die TB Treuhand somit vollständig.

Zahlreiche und oft windige Anlegerschutzanwälte verwendeten diese Urteile des LG Stade und OLG Celle zur Akquise von Mandanten. Seit dem 15.09.2020 müssen diese sich nun neue Strategien überlegen, da die Urteile nun abschließend vollständig rechtskräftig entkräftet wurden. Die Kanzlei BSB Quack Gutterer, Stuttgart, vertreten durch Dr. Andreas Sasdi, hat erfolgreich die Vorwürfe gegen seine Mandantin TB Treuhand im Zusammenhang mit der in diesem Fall durch einen Anleger und seine anwaltliche Vertretung vermeintlich vorgeworfenen Prospekthaftung im Falle ECI Fonds vollends entkräftet zu haben.

Die im vorliegenden Fall Beschuldigten sehen anstehenden Herausforderungen im fordernden wirtschaftlichen Umfeld der aktuellen Coronakrise nun optimistisch entgegen und sind entsprechend über den Abschluss dieses zeitaufwendigen juristischen Kapitels erfreut. Mit dem Urteil wurde höchstrichterlich die rechtmäßige Handlung und Vorgehensweise der handelnden Personen im betreffenden Vorgang bestätigt und somit ein im Volksmund genannter “Freispruch erster Güte” erzielt.

Anhand einer zunächst erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde und im Anschluss einer erfolgreichen Revision vor dem BGH, gelang es Dr. Andreas Sasdi die Urteile gegen die TB Treuhand im Zusammenhang mit der Prospekthaftung der ECI Fonds höchstrichterlich aufzuheben und die Klage abzuweisen. Alle Beteiligten Personen bezeichneten den gesamten Ablauf sowie das Ergebnis des Vorgangs als längst fälliges, erhofftes und letztlich positiv Ergebnis – Ein Erfolg auf ganzer Linie.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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