Fr. Mai 3rd, 2024

sup.- Das exakte Messen von Länge, Gewicht oder Volumen ist die Voraussetzung für fairen Handel. Selbst kleinste Abweichungen bei der Erfassung dieser Werte können einen größeren Einkauf zur verlustreichen Aktion machen. Deshalb müssen in Deutschland alle Messgeräte zum Warenaustausch geeicht sein. Das betrifft auch die Energiezähler in der Gebäudetechnik: Bei den Gas-, Wärme-, Strom- und Wasserzählern muss die Eichung turnusmäßig erneuert bzw. das Gerät ausgetauscht werden. Eine Überprüfung dieser Eichgültigkeit ist jedoch schwierig, wenn sich der Zähler für die Wärmeenergie nicht im eigenen Keller, sondern beispielsweise am Heizöl-Tankwagen des Lieferanten befindet. In diesem Fall sollten Verbraucher darauf achten, dass der Eichstempel-Check bereits vor dem Termin der Tankbefüllung stattgefunden hat: durch einen Sachverständigen, der die Voraussetzungen für das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) überprüft. Bei Brennstoffanbietern mit diesem Qualitätsprädikat stehen nämlich Fahrzeuge und Messtechnik konstant unter externer Kontrolle, so dass sich der Kunde auf ordnungsgemäß geeichte Zähleranlagen verlassen kann (www.guetezeichen-energiehandel.de).

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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