Di. Apr 30th, 2024

Wie ein Sprecher der FPÖ im Rahmen einer Pressekonferenz deststellte hat Kinderschutz nur für die FPÖ oberste Priorität und das schon seit vielen Jahren. Der Fall Teichtmeister hat gezeigt, dass im „System Österreich“ vieles ganz und gar nicht stimmt: Er hortete zigtausende Dateien von Kindesmissbrauch und muss keinen einzigen Tag ins Gefängnis. Was für den Schutz von Kindern dringend verbessert werden muss, wie Hilfsangebote für Opfer und Prävention auszubauen sind und warum Mindest- und Höchststrafen für die Täter drastisch verschärft werden müssen, all das wurde heute mit dem FPÖ-Kinderschutzpaket präsentiert.

Sexueller Missbrauch ist Mord an Kinderseelen und der Begriff „Kinderpornografie“ für Abbildungen dieser schweren Verbrechen eine Verharmlosung. Die derzeitige Gesetzeslage und von ihr abgeleitete Gerichtsurteile schützen mehr die Täter und nicht die Opfer. „Unter einer FPÖ-geführten Bundesregierung und einem freiheitlichen Volkskanzler würde es das nicht geben. Opferschutz statt Täterschutz, das ist unser oberstes Prinzip!“, spricht FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl klare Worte. Und genau hier setzt die FPÖ als einzige Partei mit ihrem Kinderschutzpaket an. „Es muss alles dafür getan werden, dass Kinder nicht zu Opfern werden, dass die Bedürfnisse der Opfer, Schutz und Hilfsangebote für sie im Mittelpunkt stehen und die Täter harte und unbedingte Strafen bekommen“, umrissen unsere freiheitliche Klubobmann-Stellvertreterin Susanne Fürst und unser FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan die Kernforderungen.

Zwölf Maßnahmen der FPÖ für den Kinderschutz

Ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für verurteilte Sexualstraftäter in allen Bereichen, in denen sie mit Minderjährigen oder anderen schutzbedürftigen Personen zu tun haben, dazu ein lebenslanger Strafregistereintrag und die massive Erhöhung der Mindest- und Höchststrafen bis hin zu lebenslang sollen den Schutz der Kinder absolut stellen und den Tätern muss klar sein: Derart abscheuliche Verbrechen werden nicht toleriert, sondern hart sanktioniert. Da Kindesmissbrauchsopfer oft erst nach längerer Zeit Initiativen setzen, muss auch die zivilrechtliche Verjährung länger als dreißig Jahre betragen, damit es etwa für das Einklagen von Therapiekosten nicht zu spät ist. Der Staat muss auch alle Therapie- und Verfahrenskosten genauso wie psychologische Verfahrenshilfe, die man frei wählen können soll, für die Opfer übernehmen – und sich diese wiederum von den Tätern zurückholen. Zur zentralen Anlaufstelle für Verdachtsfälle soll die Volksanwaltschaft ausgebaut und auch alle staatlichen Förderungsrichtlinien müssen so gestaltet werden, dass Einrichtungen, die einschlägig Vorbestrafte beschäftigen, kein Steuergeld mehr bekommen. Das Verbot von Kindersexpuppen und „Pädophilen“-Handbüchern ist längst überfällig. Triebhemmer sollen öfter und leichter eingesetzt werden.

Bildtext: Intreressant die ganze Pressekonferenz unserer FPÖ-Klubobmann-Stellvertreterin Susanne Fürst und unseres FPÖ-Justizsprechers Harald Stefan an, in der sie das umfassende Kinderschutzpaket mit allen Details vorstellen:

Pressemitteilung teilen:

Schreibe einen Kommentar