Die Daimler AG bleibt im Diesel-Abgasskandal die Königin der Rückrufe beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Behörde hat am 16. September 2021 den Mercedes-Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 verpflichtend in die Werkstätten zurückgerufen. Grund: Unzulässige Abschalteinrichtungen. Weltweit sind vom Rückruf 262.692 Fahrzeuge betroffen – in der Bundesrepublik 98.745 Sprinter. Der erneute Rückruf zeigt wie tief Daimler im Abgasskandal feststeckt. Das sehen auch immer mehr Gerichte so. Derzeit wird Daimler reihenweise verurteilt. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) kündigt sich eine weitere Niederlage an. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt betroffenen Mercedes-Kunden den kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.
–
Über 20 Rückrufe gegen Daimler im Jahr 2020
Rückrufe des KBA ist die Daimler AG mittlerweile gewohnt. Alleine im vergangenen Jahr gab die Behörde über 20 Rückrufe im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bekannt. Auch der Mercedes Sprinter ist in der Rückrufdatenbank des KBA kein Unbekannter. Im Herbst 2019 hatte die Behörde im Sprinter mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 5 eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt. Für den Mercedes Sprinter der Baujahre 2015 bis 2018 mit dem OM651 und der Abgasnorm Euro 6 erfolgte dann Anfang 2020 ein Rückruf in die Werkstätten. Daimler setzt generell die Rückrufe in den Werkstätten zwar durch, geht aber dagegen juristisch vor. Widersprüche hat die Zulassungsbehörde bisher jedoch alle zurückgewiesen.
Für das KBA ist klar, dass Daimler in den Mercedes-Modellen die unterschiedlichsten Abschalteinrichtungen verbaut hat. Auf dem Prüfstand werden die gesetzlichen Abgasnormen eingehalten. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt jedoch verpestet. Und nicht nur das KBA ist sich sicher, dass Daimler die Abgasreinigung illegal manipuliert. Auch immer mehr Gerichte folgen dieser Ansicht und verurteilten Daimler in Zivilverfahren zur Zahlung von Schadensersatz. Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stehen daher die Chancen der Verbraucher, vor Gericht Ansprüche durchzusetzen, so gut wie nie.
Chancen der Verbraucher gegen Daimler steigen enorm
Die Zahl der Gerichte in Deutschland, die anerkennen, dass Daimler die Fahrzeuge manipuliert und die Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat, steigt wöchentlich an. Die Trendwende vor Gericht ist mittlerweile vollzogen. Die Oberlandesgerichte Naumburg, Köln, Nürnberg und Frankfurt haben sich auf die Seite der Verbraucher gestellt. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist das sogenannte Thermofenster, das auch in Daimler-Motoren verbaut wird, in einem Schlussplädoyer des Generalanwalts als unzulässig bezeichnet worden. Der Gerichtshof folgt in der Regel der Argumentation des Generalanwalts. Und selbst der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verfahren an die zweite Instanz zurückverwiesen, weil die Möglichkeit besteht, dass Verbrauchern Ansprüche zustehen. Und in diesen Verfahren geht es nicht ausschließlich um das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert, sondern beispielsweise um die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die von manchen Gerichten als illegale Prüfstandserkennung gewertet wird.
Zudem hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Musterfeststellungsklage am 7. Juli 2021 beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Im Mittelpunkt der Klage stehen zurückgerufene Mercedes GLC- und GLK-Modelle mit dem Motor OM651. Daimler-Kunden soll durch die Klage der Weg zum Schadensersatz erleichtert werden. Betroffene Verbraucher können sich der Musterfeststellungsklage anschließen oder ihre Rechte in einer Einzelklage individuell durchsetzen. Die Teilnahme an der Musterklage hemmt die Verjährung der Ansprüche gegen Daimler. So haben Kläger mehr Zeit, gegen Daimler vorzugehen.