Do. Mai 2nd, 2024

Ein Problem mit verspäteten und stornierten Flügen hat der weltweite Luftverkehr bekanntermaßen seit längerem. In Kombination mit dem Grounding der Boeing 737 Max 8 dürfte sich die Lage jetzt weiter zuspitzen. Insgesamt 371 Flieger werden vorübergehend stillgelegt, dies bestätigte Boeing selbst in einem Statement zur Empfehlung vom 13. März.

Aktuell von dem Grounding betroffene Fluggäste können dabei keine Entschädigungen erwarten, denn dieser Fall gilt als außergewöhnlicher Umstand gemäß EU-Verordnung 261/2004. Verantwortlich sind nicht die Fluggesellschaften selbst, sondern die jeweiligen Flugsicherheitsbehörden, die Flugverbote angeordnet haben. Darum entsteht gegenüber den Airlines kein Entschädigungsanspruch.

Drohender Engpass weltweit

Durch die fehlenden Maschinen wird es in den kommenden Wochen allerdings generell zu deutlichen Engpässen kommen. Passagiere müssen auf andere Flugverbindungen ausweichen und überlasten damit das ohnehin knappe Angebot. Laut dem statistischen Bundesamt wurden in Deutschland innerhalb der letzten vier Wochen 80 Einflüge des betroffenen Boeing-Modells gezählt – darin etwa 16.000 eingeflogene Passagiere. Mindestens diese Anzahl an Flugplätzen fehlt also in den kommenden vier Wochen allein in Deutschland. Rechnet man das auf die global 371 gestoppten Maschinen hoch, können bis zu 74.200 Passagiere pro Tag betroffen sein.

Überbuchungen, Verspätungen und Annullierungen, die durch diesen neuerlichen Engpass verursacht werden, sind kein “außergewöhnlicher Umstand” – hier haben Fluggäste also sehr wohl ein Recht auf Entschädigung.

“Die Entscheidung, die Maschinen von Boeing zu grounden, war absolut richtig, damit Passagiere keiner Gefahr mehr ausgesetzt werden. Wenn jedoch den Airlines weltweit fast 400 Flugzeuge vorübergehend ausfallen, sind neue Probleme neben den bereits existierenden Schwierigkeiten der Airlines vorprogrammiert. Die Passagiere sollten auf ihrem Recht bestehen und Entschädigungen auf jeden Fall einfordern”, so Lukas Rasciauskas, CEO von Skycop.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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