Sa. Aug 31st, 2024

Berlin/Leipzig (ots)

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat heute in zwei Klageverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf Saubere Luft in den Städten Kiel und Ludwigsburg geurteilt. Die Verhandlung fand bereits am Mittwoch, den 26.5.2021, in Leipzig statt. Die Verfahren wurden zusammen mit der Klage des BUND gegen die Hansestadt Hamburg verhandelt.

In dem Klageverfahren der DUH gegen das Land Baden-Württemberg für die Saubere Luft in Ludwigsburg hat das BVerwG heute die Revisionen des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Ludwigsburg teilweise zurückgewiesen. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg vom 26. November 2019, welches das Land zu einer unverzüglichen Fortschreibung des Luftreinhalteplans verpflichtete, wurde zwar in der Begründung abgeändert. Die Landesregierung muss gleichwohl nach Maßgabe des Gerichts einen neuen Luftreinhalteplan aufstellen und darin weitere konkrete Maßnahmen aufnehmen, damit im gesamten Stadtgebiet und auch an der Schlossstraße die Grenzwerteinhaltung in 2021 endlich und sicher gelingt.

Im Klageverfahren der DUH gegen das Land Schleswig-Holstein für die Saubere Luft in Kiel hat das BVerwG die Sache an das Oberverwaltungsgericht Schleswig zurückverwiesen, um eine Beweisaufnahme nachzuholen. Das BVerwG entscheidet ausschließlich über juristische Fragen und kann die offenen, tatsächlichen Fragen in diesem Verfahren nicht eigenständig aufklären. Insbesondere konnte das BVerwG nicht selbst klären, ob die Aufstellung der Filteranlagen auf dem Radweg rechtswidrig ist. Die DUH begrüßt die Zurückverweisung, damit die Rechtswidrigkeit der während des Revisionsverfahrens errichteten Luftfilteranlagen am Theodor-Heuss-Ring geklärt werden kann. Vor allem die Positionierung auf dem Fahrradweg sowie zahlreiche irrsinnige Schilder, die den Radverkehr im Slalom um die Staubsaugeranlagen herumführen, sind nach Auffassung der DUH erkennbar rechtswidrig.

Das ist ein guter Tag für die Saubere Luft und die Menschen in Ludwigsburg, Kiel und Hamburg. In allen drei Bundesländern sind die Grünen in den zuständigen Ministerien seit Jahren in der Verantwortung. Doch anstatt die Saubere Luft durch ehrliche Maßnahmen sicherzustellen, versuchen ausgerechnet grüne Landesminister in Ludwigsburg und Kiel das Dieselabgasgift NO2 nur direkt neben Messsensoren durch absurde Luftstaubsauger zu reinigen. Und erneut benötigten wir Gerichtsentscheidungen, um die Einhaltung von Umweltvorschriften durchzusetzen”, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.

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