Mi. Mai 29th, 2024

Die Containerschiffe MS HS Bizet und MS HS Bach bildeten den von Hansa Treuhand aufgelegten HT Twinfonds. Inzwischen sind beide Schiffsgesellschaften insolvent. Anlegern drohen hohe Verluste.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit einer Mindestbeteiligung von 20.000 Euro konnten sich die Anleger an dem im März 2008 aufgelegten HT Twinfonds beteiligen. Der Dachfonds investierte in die beiden Containerschiffe MS HS Bach und MS HS Bizet. Die Beteiligung erwies sich für die Anleger jedoch als Fehlschlag. Beide Schiffsgesellschaften sind inzwischen insolvent. Den Anlegern drohen nun hohe finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage.

Um sich vor den drohenden Verlusten zu schützen, können die Anleger aber auch prüfen lassen, ob ggf. Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Als der HT Twinfonds 2008 aufgelegt wurde, kündigte sich die globale Finanzkrise an, die auch tiefe Einschnitte für die Containerschifffahrt mit sich brachte. Nachdem das Geschäft in den Jahren zuvor noch geboomt hatte, ging nun die Nachfrage zurück und die erforderlichen Charterraten konnten kaum noch erzielt werden. In der Folge gerieten etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Ausschüttungen an die Anleger blieben ganz oder teilweise aus und am Ende stand oft genug die Insolvenz der Fondsgesellschaft und damit auch hohe Verluste für die Anleger.

Allerdings hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung auch umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt werden müssen. Zu diesen Risiken zählen u.a. die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. Erfahrungsgemäß wurden diese Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Stattdessen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds als renditestarke Geldanlage, die auch zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet ist, beworben. Die Realität sah für viele Anleger allerdings ganz anders aus.

Wurden die Anleger nicht über die Risiken informiert, können sich daraus Ansprüche auf Schadensersatz ergeben.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html (https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html)

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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