Mo. Mai 6th, 2024

Unwetter haben viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Viele Bürger*innen und Unternehmen stehen buchstäblich vor den Trümmern Ihrer Existenz.

Das Bundesfinanzministerium hat deshalb entschieden, dass die Zollverwaltung Geschädigten in den betroffenen Regionen helfen und für die vom Zoll verwalteten Steuern geeignete Erleichterungen zusichern darf.

Betroffene in unserer Region werden gebeten, sobald als möglich Kontakt mit dem Hauptzollamt Aachen aufzunehmen. Ansprechpartner sind telefonisch unter 0241/9091-0, per Telefax über 0241/9091-1500 oder per E-Mail an poststelle.hza-aachen@zoll.bund.de oder poststel-le.hza-aachen@zoll.de-mail.de zu erreichen.

Folgende steuerliche Erleichterungen sind möglich:

   -	Stundung von fälligen oder bis zum 31. Oktober 2021 fällig 
werdenden Steuern -	Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei 
Fristverletzungen -	Absehen von der Festsetzung von Steuern bzw. 
Erlass aus Billigkeitsgründen im Falle nachweislicher 
Existenzgefährdung -	Verzicht auf Verspätungszuschläge -	Absehen von 
Vollstreckungsmaßnahmen bis 31. Januar 2022 -	Keine steuerlichen 
Nachteile bei Verlust von steuerlich relevanten Unterlagen

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Aachen
Pressesprecherin
Elke Willsch
Telefon: 0241/9091-4770
E-Mail: presse.hza-aachen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Aachen, übermittelt durch news aktuell

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Laura Jahn

Von Laura

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