Di. Apr 30th, 2024

Am 06.05.2021 kontrollierten Zöllner des Hauptzollamts Bielefeld, Kontrolleinheit Flughafen Paderborn, einen PKW mit tschechischem Kennzeichen, den sie aus dem fließenden Verkehr der Bundesautobahn 44, Fahrtrichtung Kassel, für eine zollrechtliche Kontrolle auf den Parkplatz der Autobahnmeisterei Werl geleitet hatten.
Der Fahrzeugführer und Alleininsasse konnte sich mit spanischem Aufenthaltstitel und chinesischem Reisepass ausweisen. Fahrzeugpapiere führte er hingegen nicht mit sich. Er gab an, dass ein Freund das Fahrzeug angemietet und ihm dann überlassen hätte.
Die gesamte Kontrolle erfolgte unter Zuhilfenahme einer Übersetzungs-App, da der Kontrollierte weder Deutsch noch Englisch sprach.
Er gab an, am Vortag von Barcelona nach Prag geflogen zu sein, dort das Auto in Empfang genommen und sich damit auf den Weg zu einem Geschäftstermin nach Amsterdam gemacht zu haben. Nun befände er sich auf dem Rückweg von diesem Geschäftstermin. Die Frage nach verbotenen Gegenständen wie Betäubungsmitteln oder Waffen verneinte er, ebenso wie die Frage nach mitgeführtem Bargeld von 10.000 Euro oder mehr. Er gab an, lediglich 500 EUR in bar bei sich zu haben.

Daraufhin baten ihn die Beamten das Fahrzeug zu verlassen, um dieses einer zollrechtlichen Kontrolle zu unterziehen. Die Zöllner entdeckten, hinter der Rücksitzbank versteckt, eine scheinbar mit Bargeld gefüllte Einkaufstüte. Der danach befragte Fahrzeugführer er-klärte, dass das Geld nicht ihm gehöre und er weder wisse wie viel das sei noch wer es dort versteckt hatte. Er habe das Mietfahrzeug so in Empfang genommen.
Da die Tüte und das Bargeld nur teilweise aus dem Versteck hervorgezogen werden konnten, ließen die Beamten das Fahrzeug in einer nahegelegenen Kfz-Werkstatt genauer unter die Lupe nehmen.
Durch die Kfz-Mechaniker wurde die nachträglich in den Kofferraum eingebaute Rückwand, welche zusätzlich mit einem schwarzen Kleber versiegelt worden war, aufgehebelt. Erst jetzt war es den Zöllnern möglich den Inhalt der Tüte in Augenschein zu nehmen. In dieser befanden sich mehrere Bündel mit europäischen Banknoten. Eine Zählung des Bargeldes ergab 48.645,00 Euro in diverser Stückelung.
Gegen den Kontrollierten wurde daraufhin ein Bußgeldverfahren wegen der Nichtanmeldung von 10.000 Euro und mehr eingeleitet und er mit einem Vordruck in chinesischer Sprache über seine Rechte und Pflichten belehrt. Das gefundene Bargeld stellten die Zöllner sicher.
Nach Fertigung aller erforderlichen Dokumente wurde die Weiterreise gestattet.

Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Arnsberg.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Sascha Gawenda
Telefon: 0521 / 3047 – 1090
E-Mail: Sascha.Gawenda@zoll.bund.de
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Laura Jahn

Von Laura

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