Di. Apr 30th, 2024

Am 16.04.2021 kontrollierten Zöllner des Hauptzollamts Bielefeld, Kontrolleinheit Flughafen Paderborn, einen PKW mit polnischem Kennzeichen, den sie aus dem fließenden Verkehr der Bundesautobahn 2, Fahrtrichtung Hannover, für eine zollrechtliche Kontrolle auf den Parkplatz Rhynern gelotst hatten.
Da weder der polnische Fahrer, noch sein libanesischer Beifahrer über ausreichende Deutschkenntnisse verfügten, verlief die Kontrolle in englischer Sprache.
Beide Fahrzeuginsassen gaben an, von einem Geschäftstermin aus Hagen zu kommen und auf dem Weg nach Berlin zu sein.
Verbotene Gegenstände wie Betäubungsmittel oder Waffen hätten sie nicht bei sich und auch die Frage nach mitgeführtem Bargeld von mehr als 10.000 Euro verneinten sie.
Daraufhin baten die Kollegen sie, das Fahrzeug zu verlassen und den Kofferraum für eine Kontrolle zu öffnen. In diesem entdeckten die Zöllner eine Reisetasche, die neben Bekleidung auch einen in Kindergeschenkpapier verpackten Kasten enthielt. Der Fahrer erklärte den Beamten, dass das Geschenk eine Puppe für seine Tochter beinhalte.
Das Geschenk war jedoch schwerer, als man es bei einer Puppe erwarten würde und auch der Klang beim Schütteln des Paketes ließ nicht unbedingt auf eine Puppe schließen. Also entschlossen sich die Beamten, das Paket zu öffnen.
Unter dem Geschenkpapier befand sich ein Schuhkarton, welcher statt der angeblichen Puppe mehrere Bündel mit europäischen Banknoten beinhaltete.
Der Fahrer wurde daraufhin gefragt, um wieviel Bargeld es sich handele. Er gab an, dass das Geld nicht ihm gehöre und er über die Summe nicht informiert sei.
Letztlich ergab die Zählung eine Summe von 178.000,00 Euro.
Wegen der Nichtanmeldung einer Summe von über 10.000 EUR, wurde gegen ihn ein Bußgeldverfahren eingeleitet und er mit Hilfe eines Vordrucks in englischer Sprache über seine Rechte und Pflichten belehrt.
Das Bargeld wurde sichergestellt.
Nach der Fertigung aller erforderlichen Dokumente wurde beiden die Weiterreise gestattet.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dortmund.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Sascha Gawenda
Telefon: 0521 / 3047 – 1090
E-Mail: Sascha.Gawenda@zoll.bund.de
www.zoll.de

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