Sa. Mai 4th, 2024

Weil er seine Arbeitnehmer nicht in vollem Umfang oder gar nicht zur Sozialversicherung anmeldete, musste sich im August dieses Jahres ein 34-jähriger Mann aus Zwickau vor dem Amtsgericht Chemnitz verantworten. Der Verhandlung vorausgegangen waren Ermittlungen des Hauptzollamtes Erfurt – Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zwickau.

Erste Hinweise auf Unregelmäßigkeiten ergaben sich bei der Kontrolle von Sicherheitspersonal einer Asylunterkunft durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Landshut.
Im weiteren Verlauf der Ermittlungen konnten die zuständigen Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Zwickau dem 34-jährigen Arbeitgeber nachweisen, dass er seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Jahren 2016 bis 2018 nicht im vollen Umfang oder gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Den zuständigen Sozialkassen und der Berufsgenossenschaft entstand so ein Beitragsschaden in Höhe von über 148.000 Euro.

Da der Beschuldigte nicht vorbestraft war und den Beitragsschaden bereits zum Termin der Gerichtsverhandlung vollständig beglichen hatte, wurde das Gerichtsverfahren zunächst gegen die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 25.000 Euro vorläufig eingestellt. Da die fristgerechte Zahlung der Geldauflage an die Landesjustizkasse unterdessen auch erfolgte, wurde das Verfahren Anfang Oktober endgültig eingestellt.

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Laura Jahn

Von Laura

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