Do. Mai 2nd, 2024

Heilbronn (ots)

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Heilbronn überprüften am 4. März 2022 die Beschäftigungsverhältnisse in 93 Corona-Testzentren. Insgesamt wurden 138 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und 39 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Die Prüfungen waren Teil einer regionalen Schwerpunktprüfung, an der noch weitere Hauptzollämter beteiligt waren.

Die Beschäftigten der FKS Standorte Heilbronn und Tauberbischofsheim kontrollierten die Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), hier insbesondere die Zahlung des Mindestlohnes, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragszahlungspflichten sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für die Beschäftigten der allgemeine Mindestlohn von 9,82 Euro je Stunde.

Festgestellt wurden bei den Prüfungen unter anderem, dass gegen Meldebestimmungen nach dem Sozialgesetzbuch sowie Aufzeichnungspflichten nach dem MiLoG verstoßen wurde. In zwei Testzentren bestehen neben Anhaltspunkten auf Missbrauch von Sozialleistungen außerdem ebenfalls Anzeichen für Mindestlohnverstöße. In insgesamt 25 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch den Zoll im Nachgang zu der Prüfaktion erforderlich. Bei den Maßnahmen waren insgesamt 48 Einsatzkräfte eingebunden, die in 13 Teams im gesamten Hauptzollamtsbezirk die Prüfungsmaßnahmen zwischen 08:00 und 16:00 Uhr durchgeführt haben. In den Landkreisen Main-Tauber, Hohenlohekreis sowie Schwäbisch Hall wurden die Prüfungsmaßnahmen von Kräften der Gesundheitsämter, Ordnungsämter und Polizei begleitet bzw. unterstützt.

Die Arbeitsabläufe in den Testzentren wurden während der Prüfungen nicht bzw. nur geringfügig beeinträchtigt, sodass trotz erfolgter Prüfung der Testbetrieb fortgesetzt werden konnte.

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Laura Jahn

Von Laura

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