Di. Mai 7th, 2024

Die Kontrolleinheit Verkehrswege entdeckte bei einer Kontrolle bei einem Postdienstleister am 13. Oktober eine Reisetasche mit rund 9.000 Gramm Rauschgift.

Zwischen all den Gepäckstücken wurde von den Einsatzkräften ein in schwarzer Folie eingewickeltes Gepäckstück zur genaueren Kontrolle ausgesucht. Trotz Mehrfachverpackung zeigte Zollhund Luc durch sein typisches Anzeigeverhalten an, dass sich bei dem Gepäckstück eine genauere Überprüfung lohnen würde.

Portioniert in acht Verpackungseinheiten fanden die Zöllner*innen getrocknete Blüten und Pflanzenteile des Hanfgewächses vor. In Spanien versendet, wird das Rauschgift nicht bei der Empfängeradresse in Polen ankommen.
Das Marihuana wurde sichergestellt. Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen übernimmt das Zollfahndungsamt Stuttgart. Als ungefährer Schwarzmarktwert hätte für die verbotene Sendung im Straßenverkauf circa 90.000 Euro erlöst werden können.

Zusatzinformation:

Die Zollstellen wirken bei der Überwachung der Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln nach, aus und durch Deutschland mit. Bei Verstößen gegen ein generelles Verkehrsverbot von nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln (illegalen Drogen), werden durch die Zollbehörden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

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Laura Jahn

Von Laura

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