So. Mai 19th, 2024

Um das Bewusstsein für die biologische Vielfalt und ihre Bedeutung für den Menschen zu stärken, haben die Vereinten Nationen den 22. Mai zum Internationalen Tag der biologischen Vielfalt ausgerufen.

Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

Im vergangenen Jahr wurden die Zöllnerinnen und Zöllner bundesweit über 1.200 Mal fündig und beschlagnahmten knapp 144 Kilogramm sowie 119.000 Stück Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte.

Beispielsweise haben die Zöllner*innen am Hamburger Flughafen Ende April ein Wolfsfell aufgegriffen.

Der aus Afghanistan kommende Reisende wurde beim Durchqueren des Durchgangs für anmeldefreie Waren, dem sogenannten “grünen Kanal”, einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde das Wolfsfell im Reisegepäck festgestellt. Der Reisende gab an, den Pelz in Afghanistan als Geschenk für eine in Deutschland lebende Person gekauft zu haben. Die für die Einfuhr des Fells nötigen Papiere führte er nicht mit.

Da am Tag der Einreise nicht mit letzter Sicherheit festgestellt werden konnte, dass es sich um das Fell eines Wolfes handelt, wurde der Pelz beim Zoll am Flughafen Hamburg verwahrt. Ein Gutachten des Centrums für Naturwissenschaft der Universität Hamburg bestätigt nunmehr, dass das unprofessionell gegerbte Fell von einem Wolf stammt.

Das Wolfsfell wurde beschlagnahmt und ein Strafverfahren gegen den Reisenden eingeleitet.

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