Fr. Mai 3rd, 2024

Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe endeckten am Zollamt Mannheim in einem Paket, welches aus der Schweiz versandt wurde, sechs geschnitzte Figuren aus Elfenbein.
Die Einfuhr von Elfenbein ist nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen, ohne vorherige Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz, verboten.
Eine solche Genehmigung konnte der Empfänger der Postsendung nicht vorlegen, so dass die Figuren beschlagnahmt wurden.

“Generell steht Elfenbein bei Sammlern heute immer noch hoch im Kurs, auch wenn die Personen zumeist genau wissen, dass dies verboten ist.”, erklärt Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamt Karlsruhe. “Der Handel mit artenschutzrelevanten Waren, wie z.B. Tigerknochen, Elfenbein und leider auch seltene lebenden Tieren boomt weiterhin. Außerdem bringen Touristen gerne das ein oder andere Souvenir aus dem Urlaub mit, darunter geschützte Korallen, in Alkohol eingelegte Reptilien oder auch ein komplettes Fell. Der Kreativität sind hier keinerlei Grenzen gesetzt, sehr zum Leidwesen der Tiere.”

Neben der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen leistet das Hauptzollamt Karlsruhe auch präventive Maßnahme um den Menschen das Thema Artenschutz näher zu bringen und die Bevölkerung zu sensibilisieren, zuletzt mit einer Ausstellung am vergangenen Wochenende beim Artenschutztag im Zoo Karlsruhe.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter https://www.artenschutz-online.de/information/laenderauswahl.php oder in der kostenlosen “Zoll und Reise” App.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
E-Mail: Alina.Holm@zoll.bund.de
www.zoll.de

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Laura Jahn

Von Laura

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