Fr. Mai 10th, 2024

Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte ein Gebäudereinigungsunternehmer aus dem Raum Lörrach fünfzehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Januar 2018 bis September 2019 Lohn vorenthalten, der ihnen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz für Arbeitszeit zugestanden hätte, auch wenn diese aufgrund eines gesetztlichen Feiertages nicht zu leisten war. Er hatte somit auch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt, die auf diese Lohnzahlungen hätten entrichtet werden müssen. Gegen ihn wurde deshalb ein Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt eingeleitet. Auf Antrag des Hauptzollamts erließ das Amtsgericht Lörrach schließlich einen Strafbefehl gegen den Beschuldigten. Neben der Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro muss der Mann auch die Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von mehr als 1.700 Euro nachentrichten. Der Strafbefehl ist inzwischen rechtskräftig. Sofern der Unternehmer seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die ihnen noch zustehenden Lohnzahlungen nicht von sich aus nachbezahlt, bleibt diesen als letztes Mittel nur der Weg der Klage beim Arbeitsgericht.

Durch eine Gesetzesänderung, die im Juli 2019 in Kraft trat, wurden die Verfahrensrechte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei den 41 Hauptzollämtern bundesweit erweitert. Waren diese in diesem Aufgabenbereich grundsätzlich für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel bei Verstößen gegen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes, zuständig, können in einem Strafverfahren die Staatsanwaltschaften unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. im Falle des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, die Ermittlungsbefugnisse an die Hauptzollämter abgeben. Diese führen das Verfahren dann selbständig durch und nehmen dabei die Rechte und Pflichten wahr, die der Staatsanwaltschaft zustehen. Das Hauptzollamt Lörrach arbeitet in diesem Bereich mit den Staatsanwaltschaften Offenburg, Freiburg, der Zweigstelle Lörrach der Staatsanwaltschaft Freiburg, sowie den Staatsanwaltschaften Baden-Baden, Waldshut-Tiengen, Konstanz und Rottweil zusammen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
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