Sa. Mai 4th, 2024

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass ein im Landkreis Cham ansässiger Unternehmer durch das Amtsgericht Regensburg zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen zu je 30.– Euro verurteilt wurde.

Der Geschäftsmann unterließ es über einen Zeitraum von vier Jahren in insgesamt 101 Fällen, die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer bei den für die Erhebung der Sozialabgaben zuständigen Einzugsstellen monatlich ordnungsgemäß und vollumfänglich, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden.

Seiner Verpflichtung, die auf die Löhne entfallenden Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zu den Sozialversicherungen fristgerecht abzuführen, kam der Unternehmer nicht nach.
Dadurch sparte er sich Sozialabgaben in Höhe von ca. 41.000 Euro.

Neben der Geldstrafe muss der Geschäftsmann für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen sowie die Verfahrenskosten tragen.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Regensburg
Pressesprecher
Michael Lochner
Telefon: 0941-2086-1502
E-Mail: presse.hza-regensburg@zoll.bund.de
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Laura Jahn

Von Laura

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