Sa. Aug 10th, 2024

Schweinfurt / Unter- und Oberfranken (ots)

Zur Jahresmitte treten im Rahmen des sogenannten Mehrwertsteuer-Digitalpakets umfangreiche Änderungen für den grenzüberschreitenden Onlinehandel in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Sendungen aus Ländern außerhalb der EU umsatzsteuerpflichtig. Die derzeitige Regelung, bei der Kleinsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro steuerfrei importiert werden können, wird damit entfallen. Nur Einfuhrabgaben von weniger als einem Euro werden nicht erhoben. Darüber hinaus müssen künftig alle kommerziellen Post- und Kuriersendungen aus Nicht-EU-Staaten in elektronischer Form beim Zoll angemeldet werden.

Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen

Durch die Abschaffung der Wertgrenze werden Wettbewerbsnachteile für heimische Unternehmen beseitigt. Während inländische Händler unabhängig vom Wert der verkauften Waren die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssen, können Unternehmen von außerhalb der EU bislang von der Freigrenze profitieren und so Versandprodukte kostengünstiger in der EU vertreiben. Gleichzeitig wird mit dieser Rechtsänderung dem Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel strukturell entgegenwirkt. Denn Sendungen werden oftmals vorsätzlich unterfakturiert und so die Wertgrenze missbräuchlich ausgenutzt.

Kein Mehraufwand für Verbraucher

Die neuen Bestimmungen bedeuten für die meisten Online-Besteller aber keinen zusätzlichen Aufwand. Wie auch bisher üblich, übernimmt in der Regel der beauftragte Beförderer (Post-, Kurier- und Expressdienstleister) die Zollabwicklung und tritt für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Die Sendungsempfänger zahlen die verauslagten Einfuhrabgaben dann bei der Auslieferung an den Zusteller zurück.

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