So. Apr 28th, 2024

München (ots)

Die GAÄD teilt die von einigen Landesärztekammern (z.B. Saarland und Hamburg) aufgeworfenen Bedenken gegen den Beschluss des Bundesärztetages, in welchem ohne eine tragfähige medizinische Begründung die Wahrnehmung von Grundrechten von Kindern mit einer De-facto-Impfpflicht verbunden wird. Zugleich fordert die GAÄD, dass bei einer Impfung von Kindern und Jugendlichen individuell nach Nutzen und Risiko abgewogen werden muss und unterstützt ausdrücklich die Positionen des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) sowie der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI).

Dazu Martin-Günther Sterner, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand der GAÄD: “Der einzige gangbare Weg für den kommenden Impfgipfel ist eine freie Impfentscheidung zur Wahrung der verfassungsmäßigen Grundrechte. Wir distanzieren uns in aller Form vom Beschluss des 124. Deutschen Ärztetages und sehen uns dabei in bester Gesellschaft”.

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