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Kolpingwerk fordert zwei Wochen Vaterzeit um die Geburt

Paare sollen im Übergang zur Elternschaft Zeit erhalten, um ihre Beziehung zu stärken und Interaktionen sowie Aufgaben und Abläufe einzuüben. Das Kolpingwerk Deutschland spricht sich für einen zusätzlichen Rechtsanspruch auf Vaterzeit aus.

Köln – 22.04.2021

Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland setzt sich in seiner Erklärung „Vaterzeit ermöglichen!“ dafür ein, dass (werdende) Väter und gleichgestellte zweite Elternteile in den Tagen um die Geburt ihres Kindes bezahlten Urlaub erhalten. Um eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern zu fördern und den frühzeitigen Aufbau einer engen Bindung zwischen Vätern und Kindern zu ermöglichen, stärkt die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige von Juli 2019 die Rechte von Arbeitnehmenden und schlägt zehn bezahlte Tage „Vaterschaftsurlaub“ rund um die Geburt des Kindes als EU-weiten Mindeststandard vor.

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Bestimmungen bis spätestens August 2022 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland besteht die Absicht, den EU-weit geltenden Vaterschaftsurlaub mit der Elternzeit zu verrechnen. Häufig gelebte Praxis ist es, dass Väter ihre Elternzeit im Anschluss an die Elternzeit ihrer Partnerin antreten, beispielsweise um die Eingewöhnung des Nachwuchses in eine Kindertagesstätte oder bei Tageseltern zu begleiten. Denn die Elternzeit dient Müttern und Vätern hierzulande dazu, ihren Beruf auszuüben, während sich der Partner um das Kind kümmert. Wollen Väter ihrer Partnerin bei der Geburt beistehen, nehmen sie in der Regel Urlaub, der vom Jahresurlaub abgezogen wird. Dabei sind sie auf eine große Flexibilität des Arbeitgebers angewiesen, da Kinder häufig nicht zum errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen.

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