Köln (ots)
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Erinnern Sie sich noch an die einst von Gesundheitsminister Jens Spahn ersonnenen Immunitätsausweise? Vergangenes Jahr musste Spahn seine Idee zurücknehmen, jetzt ist sie wieder da. Wer eine Corona-Infektion überstanden hat oder vollständig geimpft ist, soll einen großen Teil seiner Bürgerrechte zurückerhalten.
Es mag vertretbar sein, einen Impfnachweis als gleichwertig mit einem frischen, negativen Corona-Schnelltest zu werten. Beide Bescheinigungen sind übrigens keine Garantie gegen Ansteckungen. Wer aber wie offensichtlich geplant Geimpften Rechte zurückgeben, sie Getesteten jedoch vorenthalten will – diskutiert wird etwa über Ausnahmen bei Ausgangssperren und Kontaktregeln -, der sollte sich an Jens Spahns Aussagen vom Freitag erinnern.
Der Minister hatte die Bürger aufgerufen, realistisch zu bleiben. Auch im Juni werde man nicht alle impfen können. Natürlich nicht. Viele von uns haben frühestens im Spätsommer Aussichten, geschützt zu sein. Die Regierung hatte die Jüngeren um Geduld gebeten – aber sie hatte ihnen nicht gesagt, dass die Rückgewähr von Grundrechten nach Impfpriorität gestaffelt erfolgen soll. Alles gestützt auf Vermutungen, die das Robert Koch-Institut aus Studien über Virenlasten und Krankheitsdauer ableitet.
Allerdings sollten Impfungen dazu führen, dass es weniger schwere Erkrankungen und weniger Last auf den Intensivstationen gibt. Das ist ein erreichbares Ziel. Somit gibt es keinen Grund, Ausgangssperren zum Standardinstrument künftigen Regierungshandelns zu machen – für Geimpfte wie (noch) nicht Geimpfte. Auch nächtliche Impfpasskontrollen bei Spaziergängern schaffen das Virus nicht aus der Welt.
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