Fr. Apr 26th, 2024

In den frühen Morgenstunden des heutigen Tages erhielt die Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin durch einen aufmerksamen Bootsbesitzer den Hinweis, dass ein Kajütboot in sehr auffälliger Fahrweise und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit den Schweriner Innensee, Höhe Marstallhalbinsel, befuhr. Der Sportbootführer wurde anschließend beim Versuch des Anlegens an eine neugebaute Stahlbrücke des “Schweriner Segler-Verein von 1894 e.V.” beobachtet. Augenscheinlich kam es dabei zum Zusammenstoß mit der Stahlbrücke. Das Sportboot wurde dabei beschädigt.
Der Sportbootführer setzte seine Fahrt rücksichtslos in Richtung Stadthafen fort. Dort wurde er durch eine Schlauchbootsbesatzung der WSPI Schwerin angetroffen und kontrolliert. Der 32-jährige tschechische Bootsführer befand sich alleine an Bord und konnte weder die erforderliche Fahrerlaubnis, noch einen Eigentumsnachweis für das Sportboot vorweisen. Zugelassen war das über neun Meter lange und circa 150 PS starke Kajütboot auf einen Eigner aus Mecklenburg-Vorpommern. Während der Unfallaufnahme stellten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft des Bootsführers fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,79 Promille.
Der alkoholisierte Bootsführer begleitete die Einsatzkräfte daraufhin zur Dienststelle. Dort erfolgten eine gerichtsverwertbare Atemalkoholmessung und die Klärung der Eigentumsverhältnisse. Nach erstem Erkenntnisstand hatte der polizeibekannte Mann das Kajütboot im Stangengraben ausfindig gemacht und darauf unbefugt übernachtet. Beim Durchsuchen des Bootes fand er den Zündschlüssel und entschloss sich zu einer Spritztour über den Schweriner See.
Gegen den verantwortungslosen Bootsführer wird unter anderem wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs, Hausfriedensbruch, Diebstahl und unbefugten Gebrauch eines Fahrzeuges ermittelt.
Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit unbekannt.

Gegenstand aktueller Ermittlungen ist darüber hinaus die Gewinnung von Erkenntnissen zu ggf. weiteren durch den Beschuldigten verübten Straftaten in umliegenden Bootshausanlagen und Marinas.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei zu melden.

Die Wasserschutzpolizei appelliert an alle Bootsbesitzer, Zündschlüssel bei Abwesenheit nicht im Boot aufzubewahren, um das Eigentum vor unrechtmäßigen Gebrauch zu schützen.

Annika Wegener, PHKin

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Laura Jahn

Von Laura

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