Fr. Mai 3rd, 2024

Maklerprovision erst fällig nach Kaufpreiszahlung – Manuela Weber informiert.

Entstehung der Maklerprovision: Sie wird dann fällig ist, wenn ein Immobilienverkäufer einen Immobilienmakler beauftragt, für seine Immobilie einen Käufer zu finden. Ist die Finanzierung entsprechend geregelt, wird ein Kaufvertrag aufgesetzt. Dieser Kaufvertrag wird im weiteren Verlauf notariell beurkundet. Die meisten Makler halten in ihren Geschäftsbedingungen fest, dass die Provision mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrags (oder 14 Tage danach)  verdient und somit fällig ist.

Verbraucherinnen und Verbraucher wissen aber bereits, dass es einerseits schwierige finanzielle und persönliche Konstellationen bei der Veränderung von Lebensumständen z.B. bei Scheidungsimmobilien, geerbten Immobilien oder Immobilien in Schieflage gibt. Andererseits  wird eine Maklerprovision in vielen Fällen mitfinanziert.  In beiden Fällen ist dann am Notartag kein Geld für die vereinbarte Maklerprovision vorhanden.

So entsteht bei Manuela Weber Immobilien-Vermögensanlagen ein Mehrwert bei der Fälligkeit der Maklerprovision!

Wir bieten unseren Kunden an, die am Notartag fällige Maklerprovision erst nach erfolgter Kaufpreiszahlung zu begleichen. Somit haben beide Parteien den Kopf frei für wichtigere Dinge. Und alle Beteiligten sind dankbar für diesen Zeit- und Zinsgewinn.“

Und das Schönste ist: wir bekommen außergewöhnlich ertragreiche Referenzen für diesen Mehrwert.

Dafür warten wir dann gerne, je nach Grundbuchamt, auch schon einmal 6 bis 8 Monate auf unsere Provision. Zufriedene Kunden danken es uns.

Bei weiteren Fragen zu Mehrwert und Fälligkeit der Maklerprovision, USP, Alleinstellungsmerkmalen, Referenzen, geerbten Immobilien oder Scheidungsimmobilien, Immobilien in Schieflage etc. können Sie Frau Manuela Weber unter den Telefon-Nummern 06074-922615 oder Tel. 0177-5555818 täglich von 10.00 bis 22.00 Uhr erreichen, auch am Wochenende und an allen gesetzlichen Feiertagen.

 

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