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Essen, 08. Mai 2017***Der nordrheinwestfälische Finanzminister Dr. Walter-Borjans verkündet gerade wieder in seinen Pressemitteilungen, wie erfolgreich die Steuerfahndung und die Betriebsprüfung im Jahre 2016 gewesen sind. Er ist stolz darauf, dass Milliarden zusätzliche Steuereinnahmen erzielt wurden. Allein das Mehrergebnis bei Umsatzsteuersonderprüfungen führte im Jahre 2016 zu Mehrergebnissen von rund 1,7 Milliarden Euro.

Dazu meint Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert: “Liest man die Presseartikel aber einmal etwas genauer, fällt auf, dass immer von erzielten Mehrergebnissen gesprochen wird und nicht von erzielten Mehreinnahmen. Interessant wäre es, einmal zu wissen, wie hoch die tatsächlichen Mehreinnahmen aus diesen Prüfungen gewesen sind. Jeder, der schon einmal mit einer Betriebsprüfung konfrontiert worden ist, weiß genau, wie sich diese Zahlenspiele verhalten. Es gibt Steuermehrergebnisse durch Verschiebungen von einem Jahr in das andere Jahr und es gibt echte steuerliche Mehrergebnisse, weil vielleicht im Rahmen der Steuerveranlagung falsche Werte angesetzt worden sind”.

Eine sinnvolle und richtige Statistik würde für Steuerberater Roland Franz im Endeffekt so aussehen:

Mehrergebnisse aufgrund von Betriebsprüfungen
– Steuerverschiebungen
– angefochtene Steuerbescheide durch Rechtsbehelfsverfahren Finanzamt / Finanzgerichte
– nicht eintreibbare Steuerbeträge aufgrund von Insolvenzen etc.
= Tatsächliche Mehreinnahmen

Also ist es wie immer: Glaube nur der Statistik, die du selbst gefälscht hast.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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