Di. Mai 7th, 2024

Halle/MZ (ots) – Die Einigung mit Namibias Regierung ist historisch, in einem doppelten Sinn. Denn Maas machte klar, was die “Geste” nicht beinhaltet: Rechtsansprüche auf Entschädigung.

Das hat einen Grund: Hätte Deutschland sich zu Reparationszahlungen an die Nachfahren der Opfer bereit erklärt, wäre es ein Präzedenzfall auch für andere ehemalige Kolonialmächte gewesen, wie etwa Großbritannien oder Frankreich. Neue Verfahren hätten folgen können. So weit geht die Bereitschaft, für vergangene Gräueltaten einzustehen, dann doch nicht.

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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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