Di. Mai 7th, 2024

Noch nie standen die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz gegen die Daimler AG so gut wie derzeit. Die verbraucherfreundliche Trendwende vor Gericht hat sich vollzogen. Und derzeit erlässt das Kraftfahrt-Bundesamt gegen den Autobauer Rückruf um Rückruf. Am 25. Oktober 2021 hat die Behörde erneut Fahrzeuge des Modells Sprinter in die Werkstätten zurückbeordert. Grund: Unzulässige Abschalteinrichtungen. Weltweit sind vom Rückruf 5779 Fahrzeuge betroffen – in der Bundesrepublik 3368 Sprinter. Erst am 16. September 2021 sind über 260.000 Sprinter zurückgerufen worden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt Mercedes-Kunden den kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Bereits 2020 haben Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer für 260.000 VW-Kunden einen 830-Millionen-Euro-Vergleich mit ausverhandelt.

Über 20 Rückrufe gegen Daimler im Jahr 2020

Rückrufe des KBA ist die Daimler AG mittlerweile gewohnt. Alleine im vergangenen Jahr gab die Behörde über 20 Rückrufe im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bekannt. Alleine in den vergangenen sechs Wochen ist es zu drei Rückrufen gekommen. Das KBA hatte am 16. September 2021 Mercedes-Sprinter der Baujahre 2013 bis 2018 verpflichtend zurückgerufen. Weltweit waren vom Rückruf 262.692 Fahrzeuge betroffen – in der Bundesrepublik 98.745 Sprinter. Am 1. Oktober erwischte es dann die Modelle Vito und Viano. Mit gigantischen 235.152 Fahrzeugen weltweit – bundesweit knapp 89.000. Und jetzt wiederum der Sprinter, diesmal die Baujahre 2011 bis 2013. Erneut heißt es in dem Rückruf: „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.“ Ein Software-Update muss in die Motorsteuerung aufgespielt werden. Die behördliche Anordnungen zeigen deutlich, wie tief Daimler im Abgasskandal feststeckt.

Für das KBA ist klar, dass Daimler in den Mercedes-Modellen die unterschiedlichsten Abschalteinrichtungen verbaut hat. Auf dem Prüfstand werden die gesetzlichen Abgasnormen eingehalten. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt jedoch verpestet. Und nicht nur das KBA ist sich sicher, dass Daimler die Abgasreinigung illegal manipuliert. Auch immer mehr Gerichte folgen dieser Ansicht und verurteilten Daimler in Zivilverfahren zur Zahlung von Schadensersatz. Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stehen daher die Chancen der Verbraucher, vor Gericht Ansprüche durchzusetzen, so gut wie nie.

Chancen der Verbraucher gegen Daimler steigen enorm

Die Zahl der Gerichte in Deutschland, die anerkennen, dass Daimler die Fahrzeuge manipuliert und die Verbraucher sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat, steigt wöchentlich an. Die Trendwende vor Gericht ist mittlerweile vollzogen. Die Oberlandesgerichte Naumburg, Köln, Nürnberg und Frankfurt haben sich auf die Seite der Verbraucher gestellt. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist das sogenannte Thermofenster, das auch in Daimler-Motoren verbaut wird, in einem Schlussplädoyer des Generalanwalts als unzulässig bezeichnet worden. Der Gerichtshof folgt in der Regel der Argumentation des Generalanwalts. Und selbst der Bundesgerichtshof (BGH) hat zwei Verfahren an die zweite Instanz zurückverwiesen, weil die Möglichkeit besteht, dass Verbrauchern Ansprüche zustehen. Und in diesen Verfahren geht es nicht ausschließlich um das sogenannte Thermofenster, das die Abgasreinigung temperaturabhängig steuert, sondern beispielsweise um die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, die von manchen Gerichten als illegale Prüfstandserkennung gewertet wird.

Zudem hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine Musterfeststellungsklage am 7. Juli 2021 beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Im Mittelpunkt der Klage stehen zurückgerufene Mercedes GLC- und GLK-Modelle mit dem Motor OM651. Daimler-Kunden soll durch die Klage der Weg zum Schadensersatz erleichtert werden. Betroffene Verbraucher können sich der Musterfeststellungsklage anschließen oder ihre Rechte in einer Einzelklage individuell durchsetzen. Die Teilnahme an der Musterklage hemmt die Verjährung der Ansprüche gegen Daimler. So haben Kläger mehr Zeit, gegen Daimler vorzugehen.

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Laura Jahn

Von Laura

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