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Sankt Augustin, 19. August 2020. In der Flasche kommt Mineralwasser stets genauso frisch und rein auf den Tisch, wie es aus der Tiefe gefördert wird. Nicht nur die Abfüllung direkt am Quellort, sondern auch ein auslaufsicherer Verschluss und zahlreiche Kontrollen stellen das sicher.

Dass natürliches Mineralwasser ursprünglich rein und hygienisch einwandfrei sein muss, ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Laut Mineral- und Tafelwasser-Verordnung müssen die Mineralbrunnen durch Verpackung und Verschluss gewährleisten, dass das Mineralwasser weder verunreinigt noch verfälscht in den Handel gelangt. Deshalb wird es generell in Flaschen abgefüllt, an ihnen führt also kein Weg vorbei. Strenge Kontrollen garantieren die einwandfreie Qualität des Mineralwassers – vor, während und nach der Abfüllung.

Insgesamt durchläuft Mineralwasser mehr als 200 Untersuchungen und Tests. Um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, arbeiten die Mineralbrunnen sowohl mit unabhängigen Prüfinstituten zusammen als auch mit den Behörden, die für das Überwachen von Lebensmitteln zuständig sind. Erst nach “amtlicher Anerkennung” des Naturprodukts dürfen die Mineralbrunnen es aus der Tiefe fördern und in den Verkehr bringen. Vorgeschrieben ist auch, dass sie es noch am Quellort abfüllen.

Diese Aufgabe übernehmen vollautomatische Abfüllanlagen. Egal welche Flaschen eingesetzt werden: Befüllen, sicher verschließen und für den Transport vorbereiten – das alles passiert am laufenden Band. Jede Station hat eingebaute Kontrollschleifen. Das Etikett macht die Flasche komplett. Was diese Visitenkarte ausweisen muss, ist ebenfalls gesetzlich definiert. Neben dem Quellort sind das unter anderem die charakteristischen Inhaltsstoffe des Mineralwassers und der Name des Prüfinstituts.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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