So. Aug 4th, 2024

Der Titel der zweiten Sonderausgabe lautet “Wegweiser zur Fachanwaltschaft – Überblick und Leitfaden”. Autorin Dr. Susanne Offermann-Burkart erklärt darin, wann sich der Erwerb einer Fachanwaltschaft lohnt, aber auch, welche Voraussetzungen und Leistungen für eine Fachanwaltschaft erfüllt bzw. erbracht werden müssen – ein kompakter und leicht verständlicher Ratgeber für alle Juristen, die sich ein Spezialgebiet aneignen möchten.

Marktübersicht inklusive
Ergänzend gibt es in der Sonderausgabe eine aktuelle, tabellarische Marktübersicht, in der einige Anbieter von Fachanwaltslehrgängen vorgestellt werden.

Inhaltsübersicht:
– Die Fachanwaltschaft – eine Einleitung: Kanon, Geschichte, Nutzen, Vor- und Nachteile
– Rechtsgrundlagen des Fachanwaltswesens: Das schreiben § 43c BRAO und FAO FN vor
– Voraussetzungen für die Verleihung einer Fachanwaltschaft: Zulassung und Tätigkeit als RA, theoretische Kenntnisse, praktische Erfahrungen, Details zum Fachgespräch
– Fortbildungspflicht nach § 15 FAO: Fortbildungsarten, Folgen unterbliebener Fortbildung
– Rechtsmittel
– Weiterführende Literatur
– Marktübersicht Seminaranbieter für Fachanwaltslehrgänge

Gratis-Download (http://wp12264852.server-he.de/2017/Infobrief%20MkG/InfoBrief_MkG_SA_Fachanwalt_werden.pdf)

Die Autorin:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart war viele Jahre (Haupt-)Geschäftsführerin zweier großer Rechtsanwaltskammern und ist deswegen mit Themen rund um Fachanwaltschaft Expertin. Als langjähriges Mitglied des Ausschusses 1 der Satzungsversammlung hat sie die FAO entscheidend mitgeprägt. Zahlreiche Publikationen (u.a. Fachanwalt werden und bleiben, Otto Schmidt
Verlag, und FAO-Kommentierung bei Henssler/Prütting, BRAO-Kommentar, Beck
Verlag) runden ihre Beschäftigung mit dem Thema ab. Dr. Offermann-Burckart ist in eigener Praxis (RAe Burckart & Dr. Offermann-Burckart, Grevenbroich, Rhld.) tätig und berät bundesweit Rechtsanwälte, andere Freiberufler und Berufskammern in Fragen des Gesellschaftsrechts, des Rechts der Versorgungswerke und der Befreiung von der DRV sowie des Berufs- und Haftungsrechts.

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Andreas Twinkler

Von prgateway

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