Mo. Mai 6th, 2024

Berlin, 23. August 2017. Ab dem 15. August 2018 gelten für Möbel und Kleider mit elektrischer Funktion die Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), das hat die staatlich beauftragte stiftung elektronik altgeräte register (stiftung ear) bekannt gegeben. So müssen ab nächstem Jahr Produkte wie elektrisch verstellbare Schreibtische oder blinkende Kleidungsstücke vor dem Verkaufsstart bei der stiftung ear registriert werden, damit eine umweltgerechte Entsorgung der Technik gewährleistet ist. “Mit der Bekanntgabe des Stichtags und der Präzisierung der neuen Regelungen haben die betroffenen Unternehmen Planungssicherheit”, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH. “Die verbleibende Zeit müssen sie nutzen, um sich mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut zu machen und ihr Business auf rechtssichere Füße stellen”. Der Anmeldeprozess bei der stiftung ear kann bis zu drei Monate dauern.

Darüber hinaus müssen Unternehmen, die bereits bei der stiftung ear registriert sind, überprüfen, ob ihre Produkte der richtigen Kategorie zugeordnet sind. Ab 15. August 2018 gilt zusätzlich der so genannte offene Anwendungsbereich, der zu einer Reduzierung der Produktkategorien von zehn auf sechs führt. Die Einordnung richtet sich zukünftig hauptsächlich nach der Größe der Geräte und nicht mehr nach der Funktionalität.

Der weee full-service informiert in kostenfreien Online-Seminaren über die anstehenden Änderungen. Die Teilnehmer erhalten so einen Überblick, welche Anforderungen sie beim Verkauf ihrer elektronischen Produkte beachten müssen: Zur Anmeldung (https://www.bitkom-akademie.de/seminare/f%C3%BChrung-management/weee-2-und-elektrog-%E2%80%93-ein-%C3%BCberblick-%C3%BCber-die-%C3%A4nderungen)

Hintergrund der Änderungen ist die Novellierung des ElektroG im Jahr 2015. Die Einführung des offenen Anwendungsbereiches ist die letzte Umsetzung des neuen ElektroG. Die stiftung ear kommt damit den Vorgaben aus der europäischen WEEE-Richtlinie nach. Andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich haben diese rechtlichen Vorgaben bereits umgesetzt. Die restlichen EU-Länder müssen wie Deutschland noch nachziehen.

Firmenkontakt
Bitkom Servicegesellschaft mbH
Stefanie Kutzera
Albrechtstr. 10
10117 Berlin
+49 30 27576-413
s.kutzera@bitkom-service.de
http://www.garantiesystem-altgeraete.de/

Pressekontakt
Bitkom Servicegesellschaft mbH
Stephanie Wischner
Albrechtstr. 10
10117 Berlin
+49 30 27576-416
s.wischner@bitkom-service.de
http://www.garantiesystem-altgeraete.de/

Stefanie Kutzera
Bitkom Servicegesellschaft mbH

s.kutzera@bitkom-service.de

http://www.garantiesystem-altgeraete.de

Pressemitteilung teilen:
Andreas Twinkler

Von prgateway

Schreibe einen Kommentar