Mo. Jun 17th, 2024

Düsseldorf (ots) – Die Corona-Krise wird den Kommunen in NRW auch in diesem Jahr ein Milliarden-Loch in die Kassen reißen, befürchtet der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund. Hauptgeschäftsführer Christof Sommer fordert deswegen eine Neuauflage des im vergangenen Jahr von Bund und Land aufgelegten Rettungsschirms. Zudem kritisiert Sommer im Interview mit der Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung (NRZ, Dienstagausgabe) zusätzliche Belastungen für die Kommunen durch den geplanten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz.

Die Einbußen bei der Gewerbesteuer und den Anteilen der Einkommens- und Umsatzsteuer, die den Kommunen zustehen, hätten zu “massiven Ausfällen” geführt. Im Jahr 2019 hätten die Gemeinden und Städte in NRW noch Steuereinnahmen in Höhe von rund 27,7 Milliarden Euro verbucht. “Laut Steuerschätzung werden davon 2021 und 2022 je zwei Milliarden Euro fehlen”, so Sommer. Dazu kämen fehlende Einnahmen zum Beispiel durch geschlossene Museen, Theater oder Schwimmbäder. Gleichzeitig seien die Kosten weitergelaufen, etwa für Mieten und Personal. Für Infektionsschutz oder die Infrastruktur fürs Homeoffice seien zusätzliche Ausgaben angefallen.

“Es wird gerade für die Kommunen, die schon vorher klamm waren, immens schwierig, die großen Herausforderungen zu bewältigen, die vor uns liegen, Stichwort Klimaschutz oder Verkehrswende”, warnt der Verbands-Geschäftsführer. Deswegen sei ein neuer Rettungsschirm nötig, wie der, den Bund und Land im vergangenen Jahr aufgespannt hätten, und mit dem unter anderem der Ausfall bei den Gewerbesteuern kompensiert wurde. “Das war ein guter Ausgleich. Auch in diesem Jahr sind wir zwingend auf Unterstützung angewiesen.”

Zugleich ruft Sommer das Land auf, sich kritisch in die Debatte um einen Rechtsanspruch für einen Ganztagsplatz einzubringen. Dieser am Freitag vom Bundestag beschlossene Rechtsanspruch werde für die Kommunen eine “irrsinnige Bautätigkeit nach sich ziehen” und für die Städte und Gemeinden in NRW Mehrkosten von jährlich 750 Millionen Euro verursachen, da sie die Betriebskosten finanzieren müssen. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat. Dort müsse sich das Land “positionieren, wie man sich die Finanzierung des Rechtsanspruches vorstellt”, so Sommer.

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