Di. Mai 14th, 2024

Berlin (ots)

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) festigt mit drei neuen Urteilen die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf energieverbrauchsrelevanter Produkte wie zum Beispiel Kühlschränken, Backöfen und Waschmaschinen. Demnach müssen auch große Elektronikmärkte und Möbelhäuser die Verbraucherinnen und Verbraucher durch gut sichtbare Label über den Energieverbrauch informieren. Die Oberlandesgerichte Bamberg, Hamburg und Braunschweig bestätigten diese Position der DUH gegenüber der Media Markt-Gruppe und der Möbelhauskette Mömax. In mehreren Märkten hatte die DUH in Testbesuchen gravierende Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten der Unternehmen festgestellt. Die DUH fordert nun von den Marktüberwachungsbehörden der Länder, auch große Handelsketten konsequent zu überprüfen.

Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: “Das Bundesverfassungsgericht hat den von uns initiierten und finanzierten Klimaschutzklagen stattgegeben, weil die Regierungen den Klimaschutz nicht ernst nehmen. Seit mehr als 15 Jahren machen wir über unsere ökologische Marktüberwachung darauf aufmerksam, wie die europaweit geltenden Vorschriften für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs als wichtige Säule für den europäischen Klimaschutz von Industrie und Handel missachtet werden. Die drei neuen obergerichtlichen Entscheidungen sind eine schallende Ohrfeige für die Bundesländer, deren Aufgabe es wäre, derartige Verstöße eigenständig zu kontrollieren und zu ahnden.”

Die beiden Media Märkte in Braunschweig und Hamburg bagatellisierten die von der DUH festgestellten Verstöße und waren der Auffassung, dass sie unerheblich seien. Die DUH beanstandete unter anderem komplett fehlende Energieeffizienzlabel, im Geräteinneren liegende Etiketten, schwarz-weiß ausgedruckte Label mit einer Farbskala oder Label, die hinter großflächigen Preisrabatten und sonstigen Produktwerbungs-Tafeln verborgen waren. Die Gerichte bestätigten in ihren Urteilen erneut, dass diese Verstöße keineswegs unerheblich seien, sondern wichtig für eine gut informierte Kaufentscheidung.

Die Mömax-Handelskette war der Auffassung, dass sie ihre Pflichten erfülle, wenn sie Geräte am Tag des Verbringens in den Markt etikettiere und danach ein Kontrollsystem implementiere. Das Gericht in Bamberg entschied aufgrund mehrerer festgestellter Verstöße, dass Händler geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um die korrekte Auszeichnung mit Energielabeln sicherzustellen, beziehungsweise schnellstmöglich wiederherzustellen. Weiterhin gelten die Informationspflichten auch für Küchen, die sich vermeintlich noch im Aufbau befinden. Ein Kennzeichnungsverstoß sei zudem dann nachgewiesen, wenn eine Kontrolle belegt, dass das Energielabel nicht den angesprochenen Verordnungen entsprechend angebracht ist.

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