Mi. Mai 1st, 2024

Hamburg (ots)

Der Top Fachmann für Photovoltaik Anlagen in Hamburg Lars Jürgensen bringt Licht ins Dickicht rund um das Thema Photovoltaik in Hamburg Altona & Eimsbüttel plus Umgebung. Der Experte ermöglicht jedem, unerheblich ob privat oder gewerblich, das was er begehrt hat und bleibt bei seiner Unterstützung ungeachtet der ganzen Kompliziertheit der Photovoltaik generell für jeden verständlich.

Wohingegen die Photovoltaik seit langem zur Standardtechnologie gereift ist und an vorkonfigurierten Komplettanlagen gewiss kein Mangel herrscht, sollten Interessierte absolut nicht auf eine zuverlässige Fachberatung verzichten. Zum Themenkreis Photovoltaik Hamburg Altona & Eimsbüttel können private und gewerbliche Interessierte sich nach wie vor auf die Expertenmeinung von Herrn Lars Jürgensen verlassen, der als Photovoltaik Experte der 1. Stunde seit 20 Jahren auf diesem Gebiet tätig ist.

Als erfahrener Photovoltaik Berater ist Herrn Jürgensen mit den technologischen Elementen der Solarstrom Anlagen besonders vertraut. Damit unterstützt er Kunden, den Ertrag ihrer Photovoltaik Anlage zu maximieren. Gleichfalls bei rechtlichen Themen rund um das Thema Photovoltaik sind Kunden bei Herrn Jürgensen in besten Händen. Im Laufe der Zeit hat sich ein umfangreiches Regelwerk rund um die staatliche Unterstützung der Photovoltaik entwickelt. Neben die Förderung über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sind Förderprogramme der KfW sowie verschiedene Programme der Bundesländer getreten. Einige Förderungen sind zusammen kombinierbar, andere schließen sich untereinander aus. Mit Herrn Jürgensen haben Hauseigentümer einen einzigartigen Lotsen durch den Förderdschungel an ihrer Seite.

Photovoltaik Hamburg Altona & Eimsbüttel – ab 2023 verpflichtend!

Der Hamburger Senat hat eine Verpflichtung zur Nutzung der Photovoltaik beschlossen. Ab dem 01. Januar 2023 müssen alle neuen Bauten über eine Photovoltaik Anlage verfügen. Ab 2025 gilt diese Pflicht ebenso für alle Bestandsgebäude, deren Dachhaut vollkommen ersetzt wird. Das Gesetz sieht nur ein paar wenige Sonderfälle vor, z. B. wenn Belange des Denkmalschutzes der Installation einer Solaranlage entgegenstehen. Zudem sind Ausnahmen möglich, wenn der ökonomische Betrieb einer Photovoltaik Anlage keineswegs realisierbar ist. Dies bedarf jedoch einer konkreten Argumentation und trifft nur auf ein paar Gebäude zu. Im Besonderen begründet ein Flachdach absolut nicht die Annahme der Unwirtschaftlichkeit. Die Module können in diesem Fall durch eine Aufständerung perfekt ausgerichtet werden. Nicht erforderlich ist hingegen, zwingend selber eine Anlage zu kaufen. Besitzer eines Hauses können Anlagen auch anmieten oder die Dachfläche vermieten, damit Drittanbieter dort eine Anlage betreiben.

Photovoltaik rentiert sich, aber die Strategien verändern sich

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