Do. Jun 6th, 2024

+++ Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta kontrolliert die Einhaltung der geltenden rechtlichen Regelungen an Silvester / Neujahr +++

Seit dem 24. Dezember 2021 gilt in Niedersachsen die sog. Weihnachts- und Neujahrsruhe, welche bis zum 15. Januar 2021 anhält. Ab den 27. Dezember 2021 sind nochmals die Kontaktbeschränkungen verschärft worden, sodass sich geimpfte/genesene Personen privat nur mit maximal 10 Personen treffen dürfen. Für Ungeimpfte gilt, dass Zusammenkünfte nur mit zwei weiteren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes erlaubt sind.

Weiterhin ist zu beachten, dass zur Vermeidung von Ansammlungen, auf den von den Kommunen festgelegten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern untersagt ist. Zudem ist in der Zeit vom 31. Dezember 2021, 21.00 Uhr, bis zum 01. Januar 2022, 07.00 Uhr, auf diesen Flächen das Mitführen von nichtzulässigen Feuerwerksartikeln verboten.

Wie bereits im letzten Jahr wird auch der diesjährige Jahreswechsel unter dem Zeichen der Corona-Pandemie stehen. Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta werden in diesem Jahr wieder verstärkt Präsenz zeigen und die Einhaltung der Bestimmungen der niedersächsischen Corona-Verordnung sowie der jeweiligen Allgemeinverfügung der Landkreise Cloppenburg und Vechta kontrollieren. Es wird ebenfalls ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der feuerwerksfreien Zonen liegen.
Verstöße gegen die erlassenen Regelungen werden durch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Rahmen ihrer Befugnisse bearbeitet und, sofern notwendig, als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat verfolgt.

“Mit Vernunft und gebührender Zurückhaltung bei allen Feierlichkeiten werden wir einen friedlichen Jahreswechsel ohne große Polizeieinsätze verleben.”, Polizeidirektor Walter Sieveke.

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Laura Jahn

Von Laura

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