Do. Mai 2nd, 2024

Eine 17-jährige Sendenerin befuhr am 10.04.2021 gegen 01.25 Uhr mit ihrem Mofa die B235, als sie Polizisten anhielten und kontrollierten. Bei der Verkehrskontrolle konnte ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2020 festgestellt werden. Die Sendenerin gab weiterhin an, dass ihr Mofa 50 km/h fahre und sie lediglich eine Prüfbescheinigung und keine dafür erforderliche Fahrerlaubnis besitze.

Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein entsprechendes Strafverfahren ein.

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