Mi. Mai 1st, 2024
Dortmund (ots) – Lfd. Nr.: 1413

Schnee, Schneematsch und Glätte führen im Straßenverkehr zu Unfallrisiken, wenn Auto-, Bus- und Lkw-Fahrer ihre Fahrzeuge nicht auf die kalte Jahreszeit umrüsten. Wer bei eisiger Kälte oder Glätte mit Sommerreifen fährt, die Scheiben nicht freikratzt oder das Dach von Schnee oder Eisplatten befreit, geht nicht nur Unfallgefahren ein. Denn Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung gehen auch schnell ins Geld. Selbst dann, wenn es nicht zu einem Unfall gekommen ist.

Bei Glätte müssen auf allen für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen Winterreifen aufgezogen sein. Diese Regel gilt auch für ausländische Pkw, Lkw und Busse. Alle Fahrer – nicht nur Lkw-Fahrer – sind verpflichtet, Schnee und Eis von Fahrzeugen (auch Anhängern) zu entfernen, da sich diese bei der Fahrt lösen und auf die Fahrbahn oder folgende Fahrzeuge aufschlagen können. Eine Gefahr, die auch Radfahrer und Fußgänger treffen kann.

Freie Sicht gilt nicht nur für Front-, Heck- und Seitenscheiben, sondern auch für den Blick auf das Kfz-Kennzeichen, das nicht von Schnee bedeckt sein darf und erkennbar sein muss. Einige Passagen im Bußgeldkatalog für die Wintermonate zeigen: Verstöße können teuer werden. Ein Auszug:

– Mangelhafte Scheibenwischer: 5 Euro.

– Schlecht lesbare Kennzeichen: 5 Euro.

– Beeinträchtigte Sicht: 10 Euro.

– Warmlaufenlassen des Motors: 10 Euro.

– Bei Glätte mit Sommerreifen unterwegs: 60 Euro plus einen Punkt. Bei einem Unfall sind 120 Euro fällig (zusätzlich ein Punkt).

– Eisplatten auf dem Dach: 25 Euro. Platten fallen während der Fahrt herunter: 80 Euro. Kommt es zu einem Unfall: 120 Euro.

Wertvolle Hinweise gibt der Winter-Bußgeldkatalog auch Fahrern, die gerne zu schnell unterwegs sind: Wer bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen mit nicht angepasstem Tempo unterwegs ist, zahlt 100 Euro. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall wird es noch einmal teurer (120 bzw. 145 Euro).

Ein Hinweis der Dortmunder Polizei: Ein Verkehrsunfall kann für alle Beteiligten weitreichende Folgen haben und im Extremfall sogar tödlich enden. Wer die Hinweise für die kalte Jahreszeit berücksichtigt und sein Fahrzeug fit macht für den Winter, fährt mit Sicherheit besser. Weitere Tipps:

– Achten Sie beim Wechsel von Sommer- auf Winterreifen auf das seit dem 1. Januar 2018 vorgeschriebene Alpin-Symbol (Eiskristall in einer skizzierten Bergkulisse). Vor dem 1.1.2018 hergestellte Winterreifen dürfen nur noch bis zum 30.9.2024 gefahren werden.

– Hersteller empfehlen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern für Winterreifen. Laut Gesetz müssen mindestens 1,6 mm vorhanden sein.

– Die Winterreifen-Vorgabe “Von Ostern bis Oktober” ist überholt. Die neuen Vorschriften gehen auf den aktuellen Straßenzustand ein.

– Bei einer Reifenpanne dürfen Fahrer kurzzeitig auch Sommerreifen nutzen. Das gilt nur für die direkte Fahrt zu einer Werkstatt oder nach Hause.

Im Sommer wie im Winter gilt übrigens §1 der Straßenverkehrsordnung: Jeder Verkehrsteilnehmer muss sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet oder geschädigt wird.

Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund Peter Bandermann Telefon: 0231-132-1023 E-Mail: Peter.Bandermann@polizei.nrw.de https://dortmund.polizei.nrw/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/4458117 OTS: Polizei Dortmund

Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

Pressemitteilung teilen:

Schreibe einen Kommentar