Mi. Mai 15th, 2024
Essen (ots) – Nach Auswertung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 22. Oktober ist das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) zu dem Ergebnis gekommen, dass beim Polizeipräsidium Essen in sechs vergleichbaren Fällen die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Verbote der Führung der Dienstgeschäfte unter den vom Gericht angeführten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.

Das LAFP NRW hat daher am 27.10.2020 das Polizeipräsidium Essen gebeten, die Verbote der Führung der Dienstgeschäfte unverzüglich aufzuheben. Die Disziplinarverfahren werden jedoch beim LAFP NRW fortgeführt.

Die Betroffenen wurden unverzüglich über diese Entscheidung informiert.

Mit dem 29.10.2020 werden die Polizeibeamtinnen und -beamten ihren Dienst wieder beim Polizeipräsidium Essen aufnehmen.

Welche Aufgaben die Betroffenen bis zum Ende des Disziplinarverfahrens wahrnehmen werden, wird kurzfristig in enger Abstimmung zwischen der Behördenleitung und der Personalvertretung abgestimmt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr Pressestelle Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230) Fax: 0201-829 1069 E-Mail: pressestelle.essen@polizei.nrw.de

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