Das LAFP NRW hat daher am 27.10.2020 das Polizeipräsidium Essen gebeten, die Verbote der Führung der Dienstgeschäfte unverzüglich aufzuheben. Die Disziplinarverfahren werden jedoch beim LAFP NRW fortgeführt.
Die Betroffenen wurden unverzüglich über diese Entscheidung informiert.
Mit dem 29.10.2020 werden die Polizeibeamtinnen und -beamten ihren Dienst wieder beim Polizeipräsidium Essen aufnehmen.
Welche Aufgaben die Betroffenen bis zum Ende des Disziplinarverfahrens wahrnehmen werden, wird kurzfristig in enger Abstimmung zwischen der Behördenleitung und der Personalvertretung abgestimmt.
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