Welches Mindestalter wird benötigt? Die Roller dürfen ab 14 Jahren gefahren werden.
Benötigt man eine Fahrerlaubnis oder eine Prüfbescheinigung? Nein!
Dürfen Gehwege benutzt werden? Nein, es muss der Radweg genutzt werden; sollte es keinen geben, die Fahrbahn.
Besteht Versicherungspflicht? Ja!
Dürfen zwei Personen auf dem Elektrokleinstfahrzeug fahren? Nein!
Darf ein Anhänger angehängt werden? Nein!
Müssen Handzeichen gemacht werden, sollte kein Blinker vorhanden sein? Ja!
Besteht Helmpflicht? Nein, da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschritten wird.
Darf ein Handy benutzt werden? Nein!
Gibt es eine Alkohl-/Betäubungsmittelgrenze? Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge nach dem StVG. Demnach gelten die Regelungen wie bei anderen Kraftfahrzeugen (Auto/LKW etc.)
Der Unterschied zu Fahrrädern: Fahrräder und Pedelecs werden durch Muskelkraft fortbewegt. Beim Pedelec unterstützt der Motor das Treten, das Rad fährt aber nicht alleine durch den Elektromotor. E-Bikes wiederrum werden durch den Elektromotor bewegt, ein Treten durch Muskelkraft ist nicht zwingend erforderlich. Daher wird für E-Bikes auch ein Führerschein der Klasse AM verlangt. Es besteht Helmpflicht und man benötigt ein Versicherungskennzeichen. Denken Sie stets daran: Wenn Sie mit einem Elektrokleinstfahrzeug wie einem E-Scooter unterwegs sind, so gilt die gleiche Promillegrenze wie bei anderen Kraftfahrzeugen. Und somit auch die gleichen Maßnahmen. Darunter fällt auch im schlimmsten Fall der Verlust der Fahrerlaubnis. (ChWi)
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