Die Versammlungsbehörde der Polizei Hamburg hat mit dem Anmelder den Aufbau und die Nutzung von zwei Zirkuszelten, 10 bis 15 Funktions- bzw. Versammlungszelten, die auch als Ruherückzugszone (ohne Schlafutensilien wie z.B. Betten oder Liegen) genutzt werden können, sowie eines Bürowohnwagens bis zum 09.07.2017 auf einer Freifläche im Vorhornweg in Hamburg-Lurup vereinbart.
Nicht versammlungsimmanente Elemente wie der Aufbau und die Nutzung von Schlafzelten, Küchen oder Duschmöglichkeiten wurden untersagt.
Wun.
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