Fr. Mai 3rd, 2024
Köln (ots) –

Fahrer und Halter drohen hohe Geldbußen

Ein in einem Wohngebiet abgestellter Tankanhänger mit Heizöl hat am vergangenen Donnerstag (15. März) im Kölner Stadtteil Eil für erhebliche Aufregung bei den Anwohnern gesorgt. Berechtigterweise: Das Parken des Gefahrgutfahrzeugs war an dieser Örtlichkeit unzulässig, zusätzlich stellten die Polizeibeamten so erhebliche Mängel an dem Gefährt fest, dass die Weiterfahrt untersagt wurde.

Gegen 9.50 Uhr meldete ein Zeuge den in der Forststraße geparkten Anhänger der Polizei. Diesen hatte der Fahrer (38) offensichtlich dort abgestellt, da er mit einem Lkw-Zug in dem engen Wohngebiet sein Heizöl nicht hätte beliefern können. Die eingesetzte Streifenwagenbesatzung forderte den Verkehrsdienst der Autobahnpolizei als fachkundige Unterstützung an, die zeitgleich mit dem Lkw-Fahrer (38) vor Ort eintraf.

Bei der Begutachtung des Fahrzeugs stellten die Spezialisten der Schwerlastgruppe fest, dass die Kabel des gesamten Lkw-Zuges teilweise blank lagen, sodass akute Brandgefahr herrschte. Ein Hinterreifen des Anhängers war viereckig, bis zur Stahlkarkasse runtergefahren und wies bereits einen 20 Zentimeter langen Riss auf. Der Reifen stand kurz vor dem Platzen.

Die Armaturenschränke des Tankzuges waren unzulässiger Weise im Bodenbereich mit großen Mengen Gefahrgut bedeckt. Weiterhin befanden sich in den Schränken nachträglich eingebaute und nicht abgesicherte Lampen, von denen auch eine Brandgefahr ausging. Ferner wurden die Überprüfungen der Tanks von Lkw und Anhänger, die im November 2012 beziehungsweise im Mai 2016 angestanden hätten, unterlassen.

Dem Ganzen setzte der Lkw-Fahrer die Krone auf, als er sich während der Kontrolle -neben dem Gefahrgutzug stehend – im Beisein der Polizisten tatsächlich auch noch eine Zigarette anzündete!

Bei der späteren Überprüfung beim TÜV Rheinland in Köln-Mülheim stellte sich unter anderem heraus, dass an der Bremsanlage des Lkw durch unzulässige Anbauteile manipuliert worden war. Eine Weiterfahrt wurde untersagt.

Den Kölner Unternehmer und seinen Fahrer erwarten neben den Anzeigen Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro. (lf)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln Pressestelle Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555 e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

https://koeln.polizei.nrw

Original-Content von: Polizei Köln, übermittelt durch news aktuell

Pressemitteilung teilen:

Schreibe einen Kommentar