Di. Mai 7th, 2024
Köln (ots) – Nach derzeitiger Auswertung liegt die Zahl der von der Polizei Köln aufgenommenen Strafanzeigen an den bisherigen Karnevalstagen im Vergleich zum Vorjahr weiterhin auf leicht erhöhtem Niveau. Am Rosenmontag (4. März) nahm die Polizei Köln 16 Personen – überwiegend zur Ausnüchterung – in Gewahrsam.

Köln: Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte am Rosenmontag in Köln (Auswertungszeitraum: Montagmorgen 6 Uhr bis Dienstagmorgen 6 Uhr) 206 Strafanzeigen auf (Vorjahr: 181). Dabei handelte es sich in 62 Fällen (Vorjahr: 47) um Körperverletzungsdelikte. Weiterhin waren es 14 Beleidigungen (Vorjahr: 7), 17 Sachbeschädigungen (Vorjahr: 10), 14 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (Vorjahr: 11) und 19 Taschendiebstähle (Vorjahr: 24). In einem Fall erstatteten die Polizisten Anzeige wegen einer Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte (Vorjahr: 11). Das Kriminalkommissariat 14 hat die Ermittlungen zu zwei angezeigten Raubdelikten übernommen (Vorjahr: 2). Zudem wurden 7 Sexualdelikte (Vorjahr: 3) zur Anzeige gebracht. Dabei handelt es sich nach derzeitiger Ermittlungslage ausschließlich um Fälle der sexuellen Belästigung sowie um zur Anzeige gebrachte exhibitionistische Handlungen.

Leverkusen: Insgesamt nahmen die Einsatzkräfte in Leverkusen von Freitagmorgen 6 Uhr bis Sonntagmorgen 6 Uhr 23 Strafanzeigen auf (Vorjahr: 21). Dabei handelte es sich mit 8 Fällen (Vorjahr: 10) überwiegend um Körperverletzungsdelikte. Weiterhin war es eine Beleidigung (Vorjahr: 1), 2 Sachbeschädigungen (Vorjahr: 4), einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (Vorjahr: 2) und zwei Taschendiebstähle (Vorjahr: 1). In einem Fall erstatteten die Polizisten Anzeige wegen einer Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte (Vorjahr: 0). Raub- und Sexualdelikte wurden nach vorläufiger Auswertung in Leverkusen im Erhebungszeitraum nicht zur Anzeige gebracht.

Die in dieser Tagesbilanz dargestellten Kriminalitätszahlen können sich noch verändern und haben nicht alle einen karnevalistischen Bezug. Die Auflistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass noch weitere Anzeigen bei der Polizei Köln eingehen, beziehungsweise dass Delikte im Zuge der Ermittlungen anders eingeordnet werden müssen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich ein Raub in einer Vernehmung als Diebstahl herausstellt. Eine abschließende Bewertung ist vielfach erst zu einem späteren Zeitpunkt und nach weiteren Ermittlungen möglich. (he)

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