Die Straßenverkehrsordnung schreibt einen seitlichen Mindestabstand von innerorts 1,5 Meter und außerorts 2 Meter beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Fußgängern, Rad- und E-Scooter-Fahrern vor. Wenn diese Abstände aufgrund der Straßenbreite oder der Verkehrslage nicht eingehalten werden können, darf auch nicht überholt werden!
+++ Streifenteams für mehr Sicherheit im Radverkehr in Mülheim unterwegs +++
Zudem sind auch heute Streifenteams des Verkehrsdienstes an von Kölnerinnen und Kölner gemeldeten Gefahrenpunkten unterwegs. Insbesondere auf der Mülheimer Freiheit und auf der Bergisch Gladbacher Straße kontrollieren die Beamten das regelkonforme Verhalten von Auto- sowie Radfahrern und sorgen für freie Radverkehrsflächen. (as/rr)
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