Sa. Apr 27th, 2024

Marburg – Baum- und Strauchschnitt – nicht gewollt und nicht genehmigt

Irgendwer hat über die Osterfeiertage im Garten des Soziologischen Instituts in der Ketzerbach einen umfangreichen Baum- und Strauchschnitt vorgenommen und damit nachhaltig und wesentlich die Funktion und vor allem das Aussehen der Pflanzen verändert.
Außerdem lag für diesen Schnitt abgesehen von dem ohnehin nicht mehr zulässigen Zeitpunkt für den Baum- und Strauchschnitt auch keine Genehmigung der Berechtigten vor.
Was den oder die Täter zu der Aktion trieb, ist derzeit reine Spekulation. Das Holz blieb aus ebenfalls unbekannten Gründen zurück. Möglicherweise blieb es aber auch wegen einer Störung der Handlungen liegen.
Art und Umfang der Arbeiten deuten auf eine Vorbereitung, insbesondere auf ein mitführen des notwendigen eventuell motorisierten Schneidapparate hin.
Wer hat zwischen 15 Uhr am Donnerstag, 01. April und 14 Uhr am Dienstag, 14 Uhr, entsprechende Beobachtungen gemacht und kann sachdienliche Hinweise geben?
Polizei Marburg, Tel. 06421 406 0.

Ostkreis – Berauscht am Steuer

Am Freitag, 09. April, zog die Polizei Stadtallendorf zwischen 11.05 und 17.15 Uhr vier Autofahrer aus dem Verkehr, weil sie unter dem Einfluss berauschender Mittel standen.
Um kurz nach 11 Uhr reagierte der Drogentest eines 21 Jahre jungen Sprinterfahrers bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Kirchhain positiv auf THC.

Gegen 13 Uhr fielen gleich zwei Fahrzeuge, ein Pkw und ein Roller, auf einer Tankstelle in der Niederkleiner Straße in Stadtallendorf auf. Die Polizei überprüfte letztlich die beiden Fahrer im Alter von 38 und 46 Jahren. Bei beiden bestätigte ein positiver Drogentest den bei der Kontrolle aufgekommenen Verdacht des Drogeneinflusses. Außerdem sind beide nicht im Besitz des erforderlichen Führerscheins.

Um 17.15 Uhr begegnete eine Streife einem Lieferwagen und sah am Steuer einen Mann, der erst vor kurzem wegen des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel aufgefallen war. Bei der neuerlichen Kontrolle ergaben sich wieder Hinweise auf ein Fahren unter Rauschmitteleinfluss. Der anschließende Drogentest bestätigte das.

Die Polizei veranlasste in allen drei Fällen die notwendige Blutprobe, stellte teilweise zusätzlich die Fahrzeugschlüssel sicher und untersagte die Weiterfahrt.

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