Bei Grenzkontrollen konnte durch die Bundespolizei am Grenzübergang Bienwald ein polnischer Lkw festgestellt werden, der offensichtlich stark überladen war. Aus den Papieren ergab sich eine Überladung um fast das doppelte des erlaubten Gewichts. Die Weiterfahrt wurde untersagt und durch die Spedition musste ein Ersatzfahrzeug zur Kontrollstelle entsandt werden. Ein entsprechendes Verfahren wurde eingeleitet und vor Ort eine Sicherheitsleistung erhoben.
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