So. Jun 2nd, 2024

Trotz eines ausgesprochenen Platzverweises im Zuge einer zuvor durch die Polizei Speyer aufgenommenen Strafanzeige, kehrte ein uneinsichtiger 19-Jähriger an die zu verlassende Örtlichkeit zurück. Weil er auch nach mehreren Ansprachen dem Platzverweis nicht Folge leisten wollte und die weitere Anzeigenaufnahme so weiter störte, musste er in Gewahrsam genommen werden. Der Ingewahrsamnahme widersetzte er sich, in dem er mit den Fäusten in Richtung der eingesetzten Polizeibeamten schlug. Er konnte überwältigt werden. Die Beamten erlitten keine Verletzungen. Dem Mann wurde auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

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