So. Jun 16th, 2024

04.02.2021, 02:35 Uhr

Im Rahmen der Streife konnte am Donnerstagmorgen gegen 02:35 Uhr ein Radfahrer mit Stirnlampe in der Auestraße wahrgenommen und einer Kontrolle unterzogen werden. Der 35-Jährige Speyerer gab an, die Aufhebung der nächtlichen Ausgangssperre zum Anlass für eine kleine Radtour genommen zu haben. Gegen diesen Entschluss hatten die Polizeibeamten grundsätzlich Nichts einzuwenden. Da bei dem Radfahrer jedoch deutlicher Alkoholgeruch festzustellen war und einen Atemalkoholtest einen Wert von 2,02 Promille ergab, musste ihm die Fortsetzung seiner Radtour letztlich jedoch untersagt werden. Zudem musste er eine Blutprobe abgeben, weil bei Radfahrern ab einem Wert von 1,6 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird, die das Einleiten eines Strafverfahrens wegen einer Trunkenheitsfahrt zur Folge hat.

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Timo Ott
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Laura Jahn

Von Laura

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