Mi. Mai 29th, 2024

Bereits seit Anfang Februar 2021 ist die Pfaffendorfer Brücke in Koblenz von der Stadtverwaltung für den Schwerverkehr mit KFZ über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG) gesperrt worden.
Zusätzlich wurde noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h für KFZ über 3,5 t zGG angeordnet.

Grund hierfür ist bekanntlich der bauliche Zustand der Brücke, der sich in der nächsten Zeit nicht mehr weiter verschlechtern darf.

Auf Bitte der Stadtverwaltung Koblenz wird die zuständige Polizeiinspektion 1 (PI Koblenz 1) ab sofort die Einhaltung dieser verkehrspolizeilichen Anordnungen kontinuierlich überwachen.

Die Polizeioberkommissare David Monix und Daniel Sopart erklären als verantwortliche Koordinatoren der PI Koblenz 1 die Kontrollmaßnahmen: “Die Durchfahrtsverbote und auch die Geschwindigkeitsbeschränkungen sind weit vor und auch auf allen Brücken-Zuwegungen deutlich ausgeschildert. Wer mit seinem LKW oder Kleinlaster von der rechtsrheinischen Seite in die Innenstadt fahren will, muss eben einen kleinen Umweg in Kauf nehmen – auch die Umleitungsstrecken sind entsprechend ausgeschildert. Daher werden wir ab sofort festgestellte Verstöße konsequent verfolgen und Bußgeldverfahren einleiten!”

Florian Stadtfeld, Leiter der PI Koblenz 1, ergänzt: “Der Verstoß gegen das Durchfahrtsverbot mit einem LKW über 7,5 t zieht ein Bußgeld von 75 EUR nach sich. Außerdem werden wir auf der Brücke Radarkontrollen durchführen und die Einhaltung der 20-km/h-Beschränkung überwachen. Hier richtet sich die Höhe des Bußgeldes natürlich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung.”

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen stellen die Beamten aber auch klar, dass Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge sowie auch der öffentliche Linienbusverkehr von diesen Durchfahrtsverboten ausgenommen sind.

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