Mo. Jun 17th, 2024

Containerbrand und Sachbeschädigung an Pkw durch Feuer
Ein auf dem Gehweg an der Wiefelsteder Straße abgestellter 240 Liter Restmüllbehälter geriet am Freitagmorgen, 01.10.2021 – 05:05 Uhr, in Brand. Durch die Feuerwehr Obenstrohe konnte ein Übergriff auf ein anliegendes Gebäude verhindert werden. Der Restmüllbehälter wurde vollständig zerstört. Die Brandursache ist bislang unbekannt.

Wenig später wurde der hiesigen Polizeidienststelle in Varel eine weitere Sachbeschädigung durch Inbrandsetzen bekannt. Unweit des o.g. Tatortes entfernt, versuchten bislang unbekannte Täter in derselben Nacht einen Pkw der Marke Toyota im Brunsdamm in Brand zu setzen. Hierzu wurde der linke Außenspiegel angezündet. Die Ermittlungen in beiden Fällen dauern an.

Zeugen werden gebeten, sich unter 04451-923-0 beim PK Varel zu melden.

Fahren unter Einfluss von Betäubungsmitteln
Am Freitagabend, gegen 21:45 Uhr, kontrollierten Beamten des PK Varel einen Kraftfahrzeugführer in der Urwaldstraße in Zetel. Im Rahmen der Kontrolle erlangten die Beamten Hinweise auf eine mögliche Beeinflussung des 34-Jährigen im Hinblick auf berauschende Mittel. Ein durchgeführter Urinvortest verlief positiv auf THC. Entsprechend musste der in Bockhorn wohnhafte Betroffene die Kollegen auf die Polizeidienststelle begleiten. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet und durchgeführt. Dem 34-Jährigen wurde die Weiterfahrt untersagt; er muss sich nun in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Samstagabend, gegen 23:10 Uhr, beabsichtigte eine Funkstreifenwagenbesatzung zwei Jugendliche auf einem Roller zu kontrollieren. Fahrer und Sozius versuchten sich durch Flucht der bevorstehenden Kontrolle zu entziehen. Hierbei klappte der Sozius das Versicherungskennzeichen am Roller hoch, um das Ablesen des Versicherungskennzeichens und damit verbundene Rückschlüsse auf den Versicherungsnehmer zu verhindern. Letztendlich konnte das Duo in der Panzerstraße gestellt und kontrolliert werden. Während der Kontrolle stellte sich auch der Grund für die Flucht heraus. Der 15-jährige Fahrzeugführer war nicht im Besitz der Führerscheinklasse AM. Diese hätte er nämlich für seinen Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45km/h benötigt.
Ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet.

Pressemitteilung teilen:
Laura Jahn

Von Laura

Schreibe einen Kommentar