Fr. Mai 10th, 2024

Köln (ots) – Für einen VW mit EA288-Motor kann ein Käufer Schadenersatz wegen Manipulation beim Abgas-Verhalten verlangen – auch wenn kein Rückruf erfolgte und der Motor vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen wurde: So entschied das Landgericht Mannheim im Fall einer Klägerin, die von der Verbraucherrechtskanzlei Decker & Böse vertreten wurde (Az: 6 O 329/20). Die Entscheidung reiht sich ein in eine Serie von positiven Urteilen für Kläger mit EA288-Motor, die für VW nun zur zweiten Runde im Diesel-Skandal wird.

Der Diesel-Motor EA288 ist der Nachfolger des EA189, bei dem schon seit Jahren klar ist, dass die Abgaswerte manipuliert wurden. Der Volkswagen-Konzern hat nach eigenen Angaben allein in Deutschland rund 2,4 Millionen Fahrzeuge mit EA189 zurückgerufen. Dies geschah auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes. Der Nachfolge-Motor EA288 sei hingegen nicht betroffen, erklärte der Automobilbauer 2015 ausdrücklich in einer Medienmitteilung.

EA288 Motor: Kein Persilschein vom Kraftfahrt-Bundesamt

Das sehen nun immer mehr Gerichte anders. Das Landgericht Mannheim verwarf die Abwehr-Argumente von VW, der EA288 sei in Ordnung, schließlich habe der Dieselmotor eine Typgenehmigung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten und ein Rückruf sei weder angeordnet worden noch freiwillig erfolgt. Das Landgericht Mannheim entschied, dass das Kraftfahrtbundesamt für die juristische Beurteilung des EA288 bedeutungslos sei. In größter Klarheit heißt es im dem Urteil:

Eine Rechtsausübungspraxis einer Behörde begründet weder deren Rechtmäßigkeit noch eine Vermutung dafür. Dass das Kraftfahrzeugbundesamt den streitgegenständlichen Pkw bislang nicht zurückgerufen hat, ist unerheblich.

Ulf Böse, Partner bei Decker & Böse und auf Diesel-Klagen spezialisierter Rechtsanwalt: “VW hat versucht, sich hinter dem Kraftfahrtbundesamt zu verstecken und machte sozusagen einen Persilschein vom Amt geltend. Das ist grandios gescheitert.”

Alleiniger Maßstab für das Landgericht Mannheim war, ob eine im EA288 nachgewiesene Fahrkurven-Erkennung eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Europarechts (Verordnung EG 715/2007) ist oder nicht – dies wurde bejaht, unter anderem mit Verweis auf das Oberlandesgericht Naumburg.

In dem Urteil zitierten die Richter des Oberlandesgerichtes Naumburg ein internes Dokument von VW (“Applikationsanweisung Diesel Fahrkurven EA288 NSK”), dass den Verdacht nährt, dass die Fahrkurven-Erkennung im EA288 vor allem dazu diente, eine Abgas-Testsituation zu erkennen und dann günstige Abgas-Werte vorzutäuschen. Im gleichen Dokument heißt es laut OLG Naumburg, dass für alle Fahrzeuge mit einem Produktionsstart ab der 22. Kalenderwoche des Jahres 2016 “die Fahrkurven aus der Software entfernt” werden sollte – also einige Monate nach Aufdeckung des Diesel-Skandals beim EA189.

Zweite Runde für VW im Diesel-Skandal

Zuvor hatten bereits eine Reihe von Landgerichten den Klägern Recht gegeben, die Schadenersatz für Fahrzeuge mit einem EA288 Motor gefordert hatten, etwa das Landgericht Wuppertal, das Landgericht Regensburg (73 O 1181/19) oder das Landgericht Offenburg (2 O 168/20).

Rechtsanwalt Böse: “Die Urteile zeigen, dass der Diesel-Skandal für VW nun in die zweite Runde geht. VW-Kunden mit einem solchen Motor sollten nicht zögern, Ansprüche prüfen zu lassen, um eine mögliche Verjährung zu verhindern.” Weitere Infos gibt es online unter:

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Laura Jahn

Von Laura

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